Am 17. April, 4 Tage vor
Ostern genehmigte der Bundesrat noch rasch eine klitzekleine Änderung
der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV). Handyverrückte Journalisten jubelten: «Bundesrat macht den Weg frei für 5G!»
Kritische Fachleute haben jedoch
eher Grund zum Jubeln als Journalisten, welchen offensichtlich jegliche
Fach- und Sachkenntnisse fehlen. Denn die Maus die da der Berg geboren
hat, macht alles andere als den Weg frei.
Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, Samstag 20.4.2019
Als Erstes ist festzuhalten, dass der Bundesrat nicht im
Entferntesten auf die Forderungen der Mobilfunkbetreiber eingegangen
ist, und die bestehenden Immissions- und Anlagegrenzwerte nicht erhöht
hat.
Und als massgebender Betriebszustand für die Einhaltung der Grenzwerte
gilt nach wie vor der maximal mögliche Datenverkehr bei maximaler
Sendeleistung.
Die einzige Neuerung, die der Ziffer 63 in Anhang 1 der NISV angefügt wurde lautet: Bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt. Das ist alles für 5G relevante.
Das bedeutet gar nichts anderes als dieses da:
Bei bisherigen Antennen haben wir eine fixe Senderichtung in
welcher wir in einem Öffnungswinkel von 15° (wie in einem
Scheinwerferstrahl) das Maximum der Strahlung feststellen können. Links
und rechts dieses leicht abwärts gerichteten Scheinwerferstrahls, auch
Keule oder neudeutsch «Beam» genannt, nimmt die Strahlung in V/m
gemessen, kontinuierlich bis zum 5.6-Fachen ab. Dies je 60° links und
rechts der Hauptsenderichtung, das heisst in einem Kreissektor von 120°.
Neu bei 5G ist jetzt, dass wir zwecks besserer Ausleuchtung des Kreissektors von 120° nicht mehr nur einen Beam haben, sondern deren 64. Das heisst 8 nebeneinander und 8 übereinander. Somit gibt es bei 5G keine Richtungsdämpfungen mehr, wie oben beschrieben, denn 8 Beams mit je 15° Breite leuchten den 120° Sektor vollständig aus. Und weil auch noch je 8 Beams übereinander liegen hat nicht nur 1 Beam Bodenberührung in einer Entfernung von ca 200m sondern deren 64 in einer Entfernung von 30 bis 300m.
Laut verharmlosender Propagande der Mobilfunkbetreiber würde immer nur derjenige Beam leuchten, in welchem gerade Datenverkehr herrsche. Das ist Unfug. Denn in einem Kreissektor von 120° befinden sich nicht nur einzelne Handynutzer in einer ganz bestimmten Richtung, sondern über den ganzen Sektor verteilt bis deren 1200. Und wenn über 5G noch Internet und TV-Sendungen übertragen werden sollen, leuchten sowieso immer alle 64 Beams. Und dies mit maximal möglicher Leistung bei maximal möglichem Datenverkehr.
Was das heisst, 64Beams bei maximal möglichem Datenverkehr,
hat uns der Antennenhersteller ERICSSON mit einer Grafik sehr schön
aufgezeigt. Siehe Bild links. Das bedeutet eine elektrische Feldstärke
von 61V/m (Volt pro Meter) im waagrechten Abstand von 18m zur Antenne.
Dies wiederum erfordert eine maximale Sendeleistung von 25’000Watt ERP.
25’000Watt ERP gegenüber 2000 bis maximal 3000Watt ERP bei bisherigen
Antennen bedeutet nichts anderes als eine 2.8 bis 3.5-Fache Zunahme der
Strahlbelastung (in V/m gemessen) bei den Anwohnern. Und damit ganz
massive Grenzwertüberschreitungen.
Das deckt sich sehr schön mit dem Geschrei der
Mobilfunkbetreiber und ihren Helfershelfern in den Eidg. Räten nach
einer Erhöhung der Grenzwerte von heute 5V/m auf 20V/m.
Siehe https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
Das Osterei des Kolumbus?
Glaubt jetzt der Bundesrat wirklich die Mobilfunker könnten unter
Beibehaltung des heutigen Grenzwertes von 5V/m ein effizientes 5G-Netz
aufbauen und betreiben? Wir sind gespannt, wie das denn wohl gehen soll.
Noch gespannter warten wir auf die Antwort von Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf unseren Brief vom 15. April. Siehe unter https://www.gigaherz.ch/5g-mobilfunker-tanzen-dem-rechtsstaat-auf-der-nase-herum/
Die Schweizer Mobilfunkbetreiber haben bereits ohne jegliche
Baubewilligung 400 bestehende Mobilfunkmasten mit 5G-Antennen
nachgerüstet. Dies unter dem Deckmantel einer sogenannten «Bagatelländerung» und mit der Komplizenschaft kantonaler Umweltämter. (!!!)
Basisstationen von 3000Watt ERP Sendeleistung mit 25’000Watt ERP auf 5G
hochzurüsten fällt mit Sicherheit nicht unter «Bagatelländerung».
Das ist arglistige Täuschung der Bevölkerung und darf nicht ungestraft bleiben!
Orientieren sie sich bitte auch noch unter: https://www.gigaherz.ch/5g-antennen-herunter-von-den-masten/
und
https://www.gigaherz.ch/5g-dringende-warnung-vor-falschinformationen-der-kantonalen-umweltaemter/
Quelle: https://www.gigaherz.ch/