Verarschung der
Bevölkerung erst nach den Wahlen, titelte Gigaherz.ch einen
Internet-Artikel am 30.Juni 2019, als Bundesrätin Simonetta Sommaruga
auf Anfrage von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller das neue Datum der
Veröffentlichung des Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung
des UVEK bekannt geben musste.
Angeblich wegen zahlreichen Zusatzfragen, die sich noch ergeben hätten.
Weitaus wahrscheinlicher, befürchtete Gigaherz damals, weil es den
zahlreichen Mobilfunk-Lobbyisten unter den Parlamentariern nach den
Wahlen weitaus angenehmer ist, die Bevölkerung zu verarschen als vor den
Wahlen. Sie sind dann ja mal für 4 Jahre gewählt und haben für diese
Zeit keinen Verlust an Wählerstimmen mehr zu befürchten.
Eine erste persönliche Einschätzung
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 1.Dezember 2019
Wie gut diese Prognose zutrifft, zeigt jetzt der am 28.November ohne Vorwarnung veröffentlichte Bericht. Die Medien wurden knappe 6 Stunden zur nicht öffentlichen Pressekonferenz eingeladen. Man befürchtete, nicht ganz zu Unrecht, einen massiven Aufmarsch von Mobilfunkkritikern. Diese durften die Suppe die den explizit auserwählten Star-Journalisten vorgesetzt wurde, nicht etwa versalzen.
Bei Gigaherz.ch gab das am 28.November schon einen kurzen Nervenstress.
Denn am Tag darauf war ein Vortrag in Wattenwil BE auf dem Programm.
Mussten jetzt etwa alle dafür fertig vorbereiteten 34 Powerpoint-Folien
umgeschrieben oder durch neue ersetzt werden?
Zum Glück wurde die Sperrfrist für die Veröffentlichung des ominösen
Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung des UVEK, von den
IT-Spezialisten des Bundes nicht eingehalten, so dass wir bereits um
8Uhr morgens statt erst um 16Uhr Einblick erhielten. Beim überfliegen
des Textes wurde ich dann dauernd von Lachsalven geschüttelt, so dass
meine liebe Gattin, Katharina die Kühne, besorgt zur Bürotüre
hereinschaute und nachfragte ob es mir denn noch gut gehe.
Es ging mir bestens. Denn auf den 120Seiten des Berichts stand nichts,
was wir nicht schon längstens wussten und auch nichts was wir nicht
schon längstens befürchtet hatten.
Nichts als Unfug, auf 120Seiten einfach nur neu verpackt. Eine riesige Wunschliste der Mobilfunkbetreiber an das Christkind.
Es gab für den geplanten Vortrag nicht eine einzige Folie umzugestalten.
Nicht eine Einzige! Ja, mehr noch, alles was wir bislang auf der
Webseite Gigaherz.ch über 5G berichtet haben, behält seine Gültigkeit.
Es muss nicht eine einzige Silbe geändert werden. Sämtliche Kritiken an
5G behalten ihre volle Aussagekraft.
Was sich doch da die Bundesamtsjuristen zusammen mit den Mobilfunkbetreibern für ein Lügengebilde zusammengebastelt haben! Da fällt uns zur Bekämpfung von 5G nicht nur eine Schachtel an Munition in die Hände, sondern ein ganzes Munitionslager.
Ist das jetzt wieder eine jakubinische Übertreibung? Lesen Sie selber
welche Konsequenzen der NIS-Sachverständige der Ärztinnen und Ärzte für
Umweltschutz aus dem Bericht zieht.
Zitate: «Ich durfte als externer Berater die Ärztinnen und Ärzte für
Umweltschutz (AefU) bei deren Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe
unterstützen.»
«Als verantwortungsvoller NIS-Sachverständiger erachte ich eine direkte
oder indirekte Erhöhung des Anlagegrenzwertes als ethisch nicht tragbar
und trete deshalb vom Mandat in der Begleitgruppe Vollzugshilfen
Mobilfunk des BAFU zurück, die eine solche Vollzugslösung zeitnahe
ausarbeiten soll.» Ende Zitate.
Im nun veröffentlichten Bericht, werden nämlich verschiede Varianten vorgestellt, wie dem Volk eine Lockerung der Anlage-Grenzwerte aufgehalst werden sollen.
Die Direkteste: Mit Beibehaltung der heutigen Berechnungs- und
Messmethoden, jedoch mit einer Erhöhung von 5V/m auf 20V/m. Was den
Mobilfunkbetreibern nicht etwa 4mal stärkere Sendeleistungen erlauben
würde, sondern 16mal. Man stelle sich das einmal plastisch vor. Heutige
Antennenstandorte senden mit durchschnittlich 3000Watt ERP in einen 120°
Kreissektor. Bei erlaubten 20V/m wären das dann 48’000Watt ERP inmitten
von dicht besiedelten Gebieten! Diese Forderung ist plausibel, denn die
5G-Antennen von Ericsson können bis 25’000Watt ERP abstrahlen und
diejenigen von NOKIA bis 32’000Watt ERP.
So weit so gut, aber im selben Bericht behaupten die selben Leute,
dank 5G bekäme die Bevölkerung weit weniger Strahlung ab, als bisher.
Ua. nachzulesen in Kap.3.2.2
Dieser höhere technische Blödsinn findet sich auch in allen
Baupublikationen zu Neuanlagen in den Standortdateblättern. Ebenso in
den Standortdatenblättern aller bisher illegal auf 5G nachgerüsteten
bestehenden Anlagen. Da wird doch stinkfrech behauptet man könne, dank
5G, jetzt 100mal mehr Daten mit 100mal höherer Geschwindigkeir mit 10mal
weniger Sendeleistung übertragen. Im Klartext: Da wo bisher für 3G und
4G Sendeleistungen von durchschnittlich 2000 bis 3000Watt ERP pro Sektor
erforderlich waren, liesse sich jetzt mit nur 50 bis 300Watt ERP eine
Verbesserung um den Faktor 10’000erreichen.
Sehen Sie dazu nach unter https://www.gigaherz.ch/5g-das-wunder-von-der-bagatelle/
Ja wofür zum Teufel fordert Ihr dann eine Erhöhung des
Anlage-Grenzwertes von 5 auf 20V/m? Was Euch ja erlauben würde bis 16mal
stärkere Sender als bisher zu bauen? Das passt hinten und vorne nicht
zusammen!
Sind Eure Hirnströme vor lauter Mobilfunkstrahlung schon dermassen
durcheinandergeraten, dass Ihr nicht einmal bemerkt, wie Ihr andauernd
über Eure eigenen Lügen stolpert!
Mit den weiteren im Bericht vorgeschlagenen Varianten, das Volk hinters
Licht zu führen, wird sich Gigaherz.ch in etlichen Folgeartikeln noch
befassen. Für heute nur noch diese herrliche Fake.
Bild 1 oben:
Auf Seite 41 des Berichtes «Mobilfunk und Strahlung» der bundesrätlich
zusammengestellten Arbeitsgruppe befindet sich diese «herrliche» Grafik,
welche aufzeigen soll, wie hoch ein durchschnittlicher Stadt-Zürcher
mit Mobilfunkstrahlung belastet sei. Um diesen Riesenschwindel
klarzustellen müssen wir nur den Balken 1, Belastung zu Hause und den
Balken 4, Belastung Draussen, betrachten.
Bild 2 oben: Dem Schwindel in Bild 1 stellen wir hier
die von den Mobilfunkbetreiber selbst errechneten Werte im Quartier
Lavaterstrasse der Stadt Zürich gegenüber.
Aus den angeblich 0.11V/m Zuhause und 0.33V/m Draussen, werden jetzt
polötzlich Werte von 3.71 bis 5.95V/m. Die vom Mobilfunkbetreiber selbst
errechneten Werte beziehen sich auf den jeweils obersten bewohnbaren
Raum des berechneten Gebäudes in Richtung Antenne auf 1.5m über
Fussboden gemessen.
Woher kommt diese riesige Diskrepanz? Ganz einfach.
Die Verharmloser benützen immer und in jedem Fall ihr
Lieblingsmessgerät, das sogenannte Exposimeter oder auch Dosimeter
genannt. Das ist ein Miniaturgerät welches am Hosengurt getragen wird
und fortlaufend die Belastung aufzeichnet. Leider total falsch. Denn
wenn sich das Gerät auf der der Strahlungsquelle abgewandten Seite
befindet, registriert dieses, wegen der Abschattung durch den
menschlichen Körpers, 10 bis 100mal zu tiefe Werte. Grosso Modo kann man
sagen, Dosimeter-Resultate in V/m müssen mit dem Faktor 30
multipliziert werden. Im Bericht wird immerhin auf diese Fehlmessung
hingewiesen. Statt dem Faktor 30 wird jedoch lediglich ein solcher von
lediglich 2 zugegeben.
Wie falsch Dosimeter messen ist einsehbar unter:
https://www.gigaherz.ch/so-falsch-messen-dosimeter-die-bilder/ und
https://www.gigaherz.ch/dosimeter-vom-peut-eterli-zum-ninueterli/
Was sagte doch alt Obergerichtspräsident Dr. jur. Eugen Fischer
in seinem Schlussbericht über die Beschwerde des Vereins Gigaherz.ch
gegen Dr. Martin Röösli vom Swiss Tropical and Public Health Institut in
Basel: Mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort messen,
sei nicht wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche
Freiheit.
Der Wissenschaftler müsse lediglich offenlegen mit welchem Gerät er was
wo und wann gemessen habe. Und sinngemäss weiter: Wer den Schwindel
nicht bemerkt, ist halt selber schuld.
Wenn wie nach Bild 1 bei Familie Zürcher zuhause oder am
Stadt-Zürcher Arbeitsplatz angeblich nur Durchschnittswerte von 0.11
resp. 0.22V/m messbar sind, müssen sich die Berichterstatter auch hier
die Frage gefallen lassen, wofür zum Teufel, wollt Ihr denn eine
Erhöhung der Anlage-Grenzwerte von 5 auf 20V/m. Es sind ja genau die
Anlage-Grenzwerte welche die Strahlung in Wohnungen und an
Innenraum-Arbeitsplätzen begrenzen.
Ihr müsst Euch jetzt schon langsam einigen, nach welcher der unzähligen Varianten Ihr das Volk für blöd verkaufen wollt.
Quelle: https://www.gigaherz.ch/