Am Samstagabend 20. Juli brachte die 19.30Uhr Tagesschau des Schweizer Fernsehens SRF1 einen Beitrag zu der G5 Problematik, welcher einen dermassen hohen Anteil an höherem technischen Blödsinn enthielt, dass solches nicht unwidersprochen bleiben darf.
von Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 23. Juli 2019
Bild oben: Gleich zu Beginn der Sendung sollte der
Schweizer Bevölkerung weisgemacht werden, bisherige Antennen würden
kugelförmig rundum abstrahlen und eine viel zu hohe Sendeleistung
grösstenteils unnütz in der ganzen Gegend herum verpuffen. Mit 5G würde
das nun ganz anders.
Bild oben:
Dass das überhaupt nicht stimmt, mag obige Abbildung der Münchner
Strahlenschutzbehörde eindrücklich illustrieren. Heutige Antennen haben
ebenso eine Hauptstrahlrichtung, dass heisst eine Hauptkeule und diese
wird wie ein Scheinwerfer, fix dorthin gerichtet, wo der grösste
Datenverkehr zu erwarten ist. Und gar nicht planlos kugelförmig im Kreis
herum verteilt.
Bisherige Antennen für die Funkdienste 2G, 3G und 4G wiesen equivalent
abgestrahlte Leistungen von 1500 bis 3000Watt ERP auf. Die so erzeuge
elektrische Feldstärke nimmt bis 60° links und rechts der Hauptkeule
(des Scheinwerfers) um das 5.5fache ab. Nach unten und oben beträgt
dieser Winkel je 15°
Bild oben: Im Gegensatz zu bisherigen Antennen, würden
nun die neuen adaptiven 5G-Antennen jeweils einen dünnen Strahl (auf
deutsch Beam genannt) exakt auf den Benutzer (auf Deutsch User genannt)
ausrichten und daneben herrsche Funkstille, resp. Strahlungsfreiheit.
Das ist natürlich höherer technischer Blödsinn. In einem Kreissektor von
120° befindet sich nicht nur 1 User sondern über 1000 und um diese mit
100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit zu «versorgen»
benötigt es nicht nur einen Beam sondern, wie nachstehende Abbildung
zeigt, sehr zahlreiche.
Bild oben:
ERICSSON der Ausrüster von Swisscom löst das Problem, 100mal mehr Daten
in 100mal höherer Geschwindigkeit versenden zu können, indem er statt
eines Scheinwerferkegels jetzt deren 64 in den Kreissektor von 120°
sendet. Das heisst je 8 neben- und je 8 übereinander. Also sozusagen
eine ganze Scheinwerferbatterie aufbaut. Die Mobilfunker behaupten zwar,
sie könnten je nach Bedarf einzelne der 64Strahlenkeulen stärker oder
schwächer aufleuchten lassen. Das sei dann ein sogenanntes
«Beamforming». Bei geringem Datenverkehr mag das eventuell zutreffen.(?)
Seit 1. Juni gelten jedoch bemerkenswerte, alles Bisherige zum neuen
Mobilfunkstandard 5G in Frage stellenden Änderungen der NISV:
Laut Anhang 1 Ziffer 63 der vom Bunderat abgeänderten und am 1. Juni in
Kraft getretenen NISV gilt als massgebender Betriebszustand für die
Einhaltung der Anlage-Grenzwerte nach wie vor die maximal
mögliche Sendeleistung bei maximal möglichem Datenverkehr und nicht wie
die Betreiber es gerne haben möchten, irgendwelche Mittelwerte bei
Standby-Betrieb.(!)
Bei Verwendung der 5G-Antennen von Ericsson sind das diskussionslos
25’000Watt ERP und nicht bloss 50-1500Watt ERP wie von Swisscom in den
Standortdatenblättern jeweils deklariert wird.
Wenn sich die Firma ERICSSON in ihren Verkaufsunterlagen bis zu einer Distanz von 18m mit einer Leistungsflussdichte von 10Watt/m2 brüstet, sind das auf Schweizer Rechtsbegriffe umgerechnet 61V/m, was wiederum einer Sendeleistung von 25’000Watt entspricht.
Anders herum gerechnet gibt Ericsson für seine 200Watt-Antennen einen
Antennengewinn (Gain) von 21dB an, was einem Faktor von 125entspricht.
200Watt multipliziert mit dem Antennengewinn von 125 ergibt wiederum
25’000Watt ERP. Es gibt demnach hier nichts mehr zu beschönigen. Die
equivalent abgestrahlte Leistung in Watt ERP ist in den
Strahlungsprognosen (Standortdatenblättern) mit 25’000Watt ERP zu
veranschlagen und nicht mit irgenwelchen Phantasiewerten zwischen 50 und
1500Watt ERP, so wie das zur Zeit überall versucht wird.
Die einzige Neuerung, die der Ziffer 63 in Anhang 1 der NISV angefügt wurde, welche 5G-Anlagen betreffen lautet: Bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt. Das bedeutet jedoch nichts anderes als alle 64 Beams auf «full Power».
Links zu früheren Beiträgen: https://www.gigaherz.ch/5g-dringende-warnung-vor-falschinformationen-der-kantonalen-umweltaemter/
Und unbedingt beachten: https://www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/
Bild oben: Es hätte einem schwer verwundert, wenn zum Schluss des Beitrages nicht wieder das älteste Märchen von den 10mal besseren Schweizer Grenzwerten zitiert worden wäre. Auch wenn diesmal ein Bundesamt-Vicedirektor als Erzähler bemüht worden ist, wird dieses nicht wahrer.
Die Behauptung, die Schweiz habe für nichtionisierende Strahlung im Mobilfunkbereich 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Umland oder die von der WHO, der ICNIRP oder irgendwem empfohlen, gehört nämlich zu den grössten Schwindeleien, welche der Schweizer Bevölkerung je aufgetischt wurden.
Im Gegensatz zum Ausland, wo man nur Immissionsgrenzwerte in Form von Sicherheitsabständen zwischen 4 und 8m vor laufenden Antennen kennt, wo sich NIE ein Mensch aufhalten darf, gelten die angeblich 10mal tieferen Anlage- oder Vorsorgewerte der Schweiz nur dort wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen, weil sie da wohnen. Hier ist die Strahlung schon aus rein physikalischen Gründen 10mal tiefer. Das hat mit Vorsorge rein gar nichts zu tun. Diese Reduktion findet im Ausland in genau demselben Ausmass statt. Das sind rein technisch-physikalische Gründe, bedingt durch die Distanz, durch die Abweichung zur Senderichtung (sowohl horizontal wie vertikal) und/ oder durch die Gebäudedämpfung. Die Gebäudedämpfung ist vor allem in Wohnungen zu beachten die unterhalb des Strahlenkegels liegen und eine oder mehrere Betondecken über sich haben. An diesen physikalischen Gesetzen vermögen weder Verwaltungsrichter noch Bundesrichter etwas zu ändern, obschon sie dies seit Jahren immer wieder von Neuem versuchen.
Dass die Behauptung mit den angeblich 10 mal tieferen Anlagegrenzwerten überhaupt nicht stimmen kann, sondern ein rein physikalisches Phänomen ist, welches sich aus Gründen der Distanz und der Abweichung zur Senderichtung und/oder aus Gründen der Gebäudedämpfung ganz von selbst, ohne jeden Abstrich für die Betreiber einstellt, hat auch der Ständerat erkannt und in 2 Abstimmungen die Erhöhung (Lockerung) der Anlage-Grenzwerte abgelehnt. Abstimmungen vom 8. Dez.2016 und 5. März 2018.
Fazit: Es gibt bis anhin auch in Ländern die nur den Immissionsgrenzwert und keinen angeblichen Vorsorgewert in Form des Schweizerischen Anlagegrenzwertes kennen, keine Orte empfindlicher Nutzung, die höher belastet sind als in der Schweiz. Das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz ist somit nicht angewendet. Zu Vergleichszwecken sind alle Werte stets in V/m umzurechnen.
https://www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-und-klar/
oder noch besser unter: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf
Quelle: https://www.gigaherz.ch/