Alle kantonalen Umweltämter und drei Bundesämter lügen die Bevölkerung und die Schweizer Gerichtshöfe über ein Jahrzehnt lang schamlos an. Weitaus schlimmer ist aber, dass unsere Verwaltungs- Kantons-, und Bundesrichter auch nicht so saublöd sind, dass sie dies nicht bemerken, aber trotzdem seit 13 Jahren diesen Schwindel einfach decken.
von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 18. Mai 2018
Mobilfunkantennen können das 5- bis 15-Fache von derjenigen Leistung abstrahlen, welche die Mobilfunkbetreiber in ihren Baugesuchen in den Standortdatenblättern deklarieren. Diese Leistung kann von den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber aus ferngesteuert hochgefahren werden, ohne dass sich Personal auf die Anlage begeben muss. Ebenso sind die vertikalen Abstrahlwinkel zwischen Null und minus 12° fernsteuerbar. Dieser Winkel bestimmt, nach welcher Distanz die Strahlenkeule Bodenberührung bekommt. In der Regel ist das nach 150 bis 250m Distanz. Dieser Winkel bestimmt auch, ob die Nachbarhäuser über- oder angestrahlt werden.
Diese unabstreitbaren technischen Aspekte, welche in der Nachbarschaft von Mobilfunkantennen zu massiven Grenzwertüberschreitungen führen können, haben das Schweizerische Bundesgericht am 10.3.2005 mit Urteil 1A.160/2004 bewogen den Ausbau der Mobilfunknetze zu stoppen, bis eine Lösung gefunden sei, dass so etwas nicht mehr vorkommen könne.
Bild oben: Steuerzentrale des Swisscom-Mobilfunknetzes.
Heute wieder in der Schweiz. Von hier aus werden alle 8000
Swisscom-Antennenstandorte mit ihren 48’000 Einzelantennen gesteuert,
kontrolliert und überwacht. Bild: Swisscom
Um das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 uszuhebeln, taten
sich die Mobilfunkbetreiber, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt
für Kommunikation mitsamt den kantonalen Umweltämtern im sogenannten
Cercl‘ d’Air zusammen und entwarfen ein softwareseitiges, sogenanntes
Qualitätssicherungssystem, welches das Übersteuern der bewilligten
Parameter angeblich verhindern oder zumindest melden würde. Darauf hin
hob das Bundesgericht das Bauverbot sofort auf und der ungebremste Bau
von Mobilfunkantennen konnte weitergehen.
https://www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren-ende/
Wie es hiess, sollte innerhalb der Steuerzentralen der
Mobilfunkbetreiber eine sogenannte QS-Datenbank errichtet werden, in
welcher einerseits die bewilligten Sendeparameter aller
Antennenstandorte abgelegt und alle 24 Stunden einmal mit den
tatsächlich gefahrenen verglichen werden sollten.
Die Frage war, und ist es bis heute noch, wer hat denn Einsicht in diese QS-Datenbank?
Dazu gab es die verrücktesten Varianten. Hier seien nur die 3 schönsten herausgepflückt.
Lange Zeit behaupteten die kantonalen Umweltämter, sie hätten
jederzeit die Möglichkeit diese Daten auf ihre Bildschirme in ihre Büros
zu holen. Das ging so lange, bis eine bündner Einsprechergruppe auf
Stufe Verwaltungsgericht einen gerichtlichen Augenschein in den Büros
des kantonalen Umweltamtes, im Beisein ihres Sachverständigen
beantragte. Für diesen Augenschein setzte das Gericht sogar einen Termin
fest. Dann erfolgte der Eklat. 3 Tage vor dem Augenscheintermin
verschickte das Gericht das Urteil ohne diesen Augenschein je
vorgenommen zu haben. Mit der grössten Unverfrorenheit wurden sämtliche
Einsprachen abgewiesen. Das Umweltamt habe in einem Amtsbericht
glaubwürdig darlegen können, dass das QS-System funktioniere….
Variante 2
Eine Thurgauer Einsprechergruppe beharrte ebenfalls auf einem
gerichtlichen Augenschein. Ihnen wurde beschieden, die Umweltämter
hätten zwar keine Onlineverbindung in die Steuerzentalen der
Mobilfunkbetreiber, aber ihre Beamten könnten dort jederzeit
unangemeldet einmarschieren und Einsicht in die QS-Datenbank nehmen. Das
Dumme an der Sache war nur, dass kurz zuvor in Zürich anlässlich einer
Abnahmemessung bei einer neu erstellten Mobilfunk-Antennenanlage
herausgekommen war, dass sich diese Steuerzentralen damals gar nicht
mehr in der Schweiz befanden. Zwei davon zum Beispiel in Rumänien
(Sunrise und Orange) und eine andere in Indien (Swisscom). Dem Antrag
auf Herausgabe der Flugbillette und Hotelrechnungen der Kantonalen
Kontrolleure, die diese Kontrollen im fernen Ausland angeblich
vorgenommen haben wollen, wurde vom Gericht selbstverständlich nicht
stattgegeben…..
Das von Gigaherz angefragte Bundesamt für Umwelt bestätigte in einem
späteren Verfahren die Standorte im Ausland, wollte aber nicht sagen, wo
genau sich diese befänden. Nur so viel, dass der Standort, technisch
gesehen, keine Rolle spiele. Gemeint waren damit offensichtlich
Satellitenverbindungen. Heute (Mai 2018) sind die Steuerzentrallen alle
wieder in der Schweiz. Die Billiglohnländer bargen offenbar zu viele
Risiken?
Die «Schönste» aber, bot damals der Berner Vollzugsbeamte mit seiner roten Lampe auf seinem Schreibtisch, die jeweils aufleuchte, wenn in seinem Kanton ein Mobilfunkbetreiber die bewilligten Parameter nicht einhalte. Ein Regierungsstatthalter erteilte darauf hin wohl die Baubewilligung, machte aber darin den «Fehler», den Einsprechenden das Recht einzuräumen, diese rote Lampe nachträglich in den Berner Büros sehen zu dürfen. Da es der roten Lampe offenbar gerade «das Birrli geputzt» hatte, wollte der Vollzugsbeamte keine Besucher in seinem Büro empfangen, lud diese jedoch zu einem wunderschönen Power-Point Vortrag an ihrem Wohnort ein, mit Bildern von Waldweihern mit Seerosen und Fröschli, um das phantastische QS-System zu erklären….
Das Misstrauen der Bevölkerung wuchs ob all der faulen Ausreden die da landesweit anlässlich bei
über 100 Einspracheverfahren geboten wurden, ins Unermessliche. Denn
kein Gemeinderat, kein Regierungsstatthalter, kein Verwaltungsrichter
und kein Bundesrichter hatten dieses ominöse System je funktionieren
gesehen. Alle redeten immer nur vom Hörensagen und diesbezügliche
Einsprachen wurden allesamt abgewiesen.
Um diesem landesweiten Misstrauen zu begegnen
ordnete das Bundesamt für Umwelt im Jahr 2011 eine gross angelegte
Kontrolle der QS-Systeme an. Damit beauftragt wurde die wirtschaftlich
von den Mobilfunkkonzernen abhängige Firma ASEB (Arbeitsgemeinschaft
Schaffner Ecosens)
Wer jetzt glaubt, ASEB hätte verschiedene Steuerzentralen inspiziert,
irrt sich gewaltig. Die Untersuchung der Sunrise- und Orange-Netze fand
in den Geschäftsräumen von Alcatel-Lucent in Zürich statt, die zu dieser
Zeit diese Netze betreute. Und für Swisscom in deren Geschäftsräumen in
Zollikofen bei Bern. Hier konnten die ASEB-Leute nicht etwa selber auf
ihren PC’s beliebig Einblick in die Funktionen der QS-Systeme nehmen.
Nein, sie wurden in ein Sitzungszimmer verbannt, wo ihnen die
gewünschten Daten über das hausinterne Netzwerk auf eine Leinwand
projiziert wurden. Hier durften sie vergleichen ob die Daten der
Mobilfunker in den Steuerzentralen draussen, mit denjenigen in den
amtlichen Standortdatenblättern der Baueingaben übereinstimmten. Ob
ihnen dabei wirklich die Parameter der Steuerzentralen, oder bloss eine
Fantasietabelle eingespielt wurde, muss offen bleiben.
Nicht einmal die amtliche Versicherung des BAFU, es seien bei den ASEB
Kontrollen sogar kantonale Vollzugsbeamte anwesend gewesen, konnte
bisher nur eine Einzige der hunderten von Einsprechergruppen überzeugen.
Die QS-Lüge wird vereinheitlicht und standardisiert
Notgedrungen mussten sich die kantonalen Umweltämter auf eine gemeinsame Lügen-Variante einigen. Dies ging fortan wie folgt:
Die Kantonalen Vollzugsbehörden haben zwar keine Online-Verbindungen und
keinen Zugriff auf die QS-Daten in den Steuerzentralen, aber sie können
diese Daten vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) herunterladen, wo
eine solche Datenbank besteht und auf welche sie Zugriff haben.
Das schien sogar der NIS-Fachstelle von Gigaherz einigermassen
plausibel. Diese Variante war umso glaubwürdiger, weil der
Sektionsleiter des Umweltamtes des Kantons Aargau in einem ellenlangen,
dissertationswürdigen Amtsbericht vom 15. August 2016 sogar seine
Bemühungen schilderte wie er das komplizierte, arbeitsaufwändige
Herunterladen der BAKOM-Daten vereinfachen möchte und dafür sogar zu
einem Round-Table geladen habe. Ausser Spesen nix gewesen. was kaum
verwundert, wenn man die Fortsetzung dieses VW-Diesel-ähnlichen Skandals
kennt.
Das Ende einer Jahrzehnte langen Lügerei
Kürzlich sprach ein aufgebrachter Beschwerdeführender unangemeldet beim
kantonalen Umweltamt des Kantons Schwyz vor und verlangte ultimativ eine
Vorführung des ominösen QS-Systems. Das sei zur Zeit leider nicht
möglich, beschied man ihm. Ja wie hätte das denn auch gehen sollen. Um
ihn zu beruhigen legte man ihm die Expertise eines hohen BAKOM-Beamten
vor, in welcher Aufbau und Funktionen eines QS-Systems ausführlich
beschrieben war. Hier könne er sich orientieren und damit basta.
Beim genaueren durchlesen der Expertise war dann allerdings
feststellbar, dass hier nur die Rede davon war, wie ein solches System
allenfalls aussehen könnte und was alles gebaut und programmiert werden
müsste.
Da die Expertise immerhin das Alter vom 12 Jahren aufwies, fragte
Gigaherz beim BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) nach, ob diese
Expertise jemals in die Realität umgesetzt worden sei. Das BAKOM
antwortete ausweichend: «Die von Ihnen angefragten Informationen können
auf der Internetseite des BAFU (Bundesamt für Umwelt) heruntergeladen
werden».
Dann wurde Gigaherz-Jakob deutlicher:
«Wurde beim BAKOM je ein System installiert, welches es einem BAKOM
Mitarbeiter ermöglicht, über eine Datenleitung direkte Einsichtnahme in
die in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eingestellten
Sendeparameter zu nehmen, so wie dies in der BAKOM Expertise beschrieben
wird?».
Nun wurde es selbst dem BAKOM zu heiss. Man musste damit rechnen, dass der Gigaherz-Jakob auf Grund des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung eines schönen Tages uneingeschränkte Einsicht verlangen könnte.
Nach längeren Ausflüchten schreibt das BAKOM mit E-Mail vom 8. März 2018: «Sie sehen also, dass es nie vorgesehen war, ein QS-System beim BAKOM zu installieren und demzufolge auch nie ein solches beim BAKOM installiert wurde. Für weitere Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die kantonalen Fachstellen, welche als Vollzugsbehörden Einsicht in die QS-Datenbank haben.»
Ein grandioses Schwarzpeterspiel also. Die kantonalen Vollzugsbehörden haben keinerlei Einsicht in die QS-Datenbanken der Mobilfunkbetreiber und berufen sich auf eine Datenbank des BAKOM, wo sie angeblich Zugriff haben. Und jetzt das: Das BAKOM weiss von NICHTS und verweist auf die kantonalen Umweltämter, die angeblich Einsicht haben.
Es reicht jetzt:
Das mit Beweismitteln in die Enge getriebene Bundesgericht liess sich kürzlich sogar dazu hinreissen, zu erklären, zum Thema QS-System nehme es keine neuen Beweismittel mehr entgegen. Dies sei nicht nötig, weil sich das hohe Gericht anderweitig von der Sachlage habe überzeugen können.
https://www.gigaherz.ch/alterszentrum-widen-monsterantenne-auf-dem-dach-als-durchlaufbeschleuniger/
Es zeigt sich einmal mehr: Ohne institutionelle Korruption wäre Mobilfunk in der Schweiz im heutigen Ausmass gar nicht möglich.
Quelle: https://www.gigaherz.ch/