Jetzt hat die
Mobilfunklobby, oder müsste man besser sagen die Mobilfunkmafia, die
Katze aus dem Sack gelassen und erstmals öffentlich gemacht, wie die
Bevölkerung zum zweiten mal mit einem Riesenschwindel beglückt werden
soll.
Die erste über Jahre hinweg mit gigantischem PR-Aufwand
verbreitete Lüge, ist wohl die völlig unhaltbare Behauptung, die
Schweiz habe punkto Mobilfunkstrahlung 10mal strengere Grenzwerte als
das europäische Ausland. Sehen Sie dazu nach unter: https://www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-und-klar/
Von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 19. April 2018
Auf den Sturm der jetzt folgt,
dürfte der bereits bekannte Schweizer Grenzwertschwindel nur ein laues
Lüftchen gewesen sein. Denn die vorberatende Kommission im Nationalrat
(KVF-N) verlangt mit einem fiesen Viehhändlertrick nichts weniger als
36mal stärkere Mobilfunksender. Sogar der wirtschaftsfreundliche
«Tages-Anzeiger» und «der Bund» sprechen von einem «Bubentrickli».
Aber zuerst müssen jetzt unter dem Deckmantel der Bekämpfung von
Kinderpornographie, mobilfunkkritische Internetseiten aus dem Internet
ausgesperrt werden.
Aus der Pressemitteilung der KVF-N von Dienstag 17. April 2018
Zitate in Schrägschrift. Kommentare in Normalschrift
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat für die
anstehende Detailberatung zur FMG-Revision zusätzliche Anhörungen
durchgeführt. Die Themen Zugangsregulierung, Einführung der
5G-Technologie und Netzsperren standen hierbei im Zentrum.
Die KVF hat sich an ihrer Sitzung mit der Revision des Fernmeldegesetzes
befasst und zusätzliche Anhörungen durchgeführt. Zur Thematik der
Netzsperren hat sich die Kommission genauer informiert, wie die
Vorgehensweise und der genaue Ablauf sind, wenn Internetseiten mit
kinderpornographischem Inhalt entdeckt werden. Insbesondere
interessierten die Vor- und die Nachteile der verschiedenen Methoden
(Löschen/Sperren), die heute zur Verfügung stehen. Ausserdem hat sie
zusätzliche Auskünfte über die Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und
der internationalen Organisation Inhope verlangt, deren Vertreter und
Fachexperten an der Anhörung teilgenommen haben.
Der an und für sich begrüssenswerten Absicht, Internetseiten
mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren, dürfte dann sehr schnell
der Ruf folgen, auch Seiten mit Inhalten zu sperren, die sich mit den
tragischen Folgen nichtionisierender Strahlung befassen. So wie dies der
bekannte Mäuse- und Rattenprofessor aus Bremen schon mehrmals versucht
hat. Bis jetzt noch ohne Erfolg. Das könnte sich dann sehr rasch ändern.
Ebenso wurden Anhörungen zur Einführung der 5G-Technolgie durchgeführt und dazu Vertreter des Verbandes asut
sowie der Direktion für Umwelt und Energie der Stadt St. Gallen
eingeladen. Es hat sich gezeigt, dass für die kurzfristige
Gewährleistung der 5G-Technologie Anpassungen der Berechnungs- und
Messmethoden getroffen werden können, ohne eine Anpassung der
Anlagengrenzwerte vorzunehmen. Die Kommission wird daher in einem
Schreiben den Bundesrat auffordern, für eine praxistaugliche Umsetzung der NISV einen 24h-Mittelwert für die Sendeleistung zu berücksichtigen,
automatisierte Messmethoden für die Mittelwerte anzuwenden sowie
vereinfachte Bewilligungsverfahren bei bestehenden Anlagen zu
ermöglichen. Des Weiteren wurden Vertreterinnen und Vertreter der WEKO
und der ComCom angehört, um offene Fragen bezüglich der
Zugangsregulierung und der Definition der Marktbeherrschung zu klären. Die Detailberatung wird die Kommission voraussichtlich im Juli aufnehmen.
Aha, so so, nach 18 Jahren Praxis mit der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist diese jetzt plötzlich nicht mehr praxistauglich, weil die angehörten Herrschaften der ASUT festgestellt haben, dass sie mit ihrem wunderbaren, neuen 5G-Standard in den Frequenzlagen von 10-100 Gigahertz, Hausmauern nur noch sehr schlecht bis nicht mehr durchdringen. Und als Folge davon weitaus stärkere Sender in weitaus höherer Zahl benötigen.
ASUT ist der führende Verband der Schweizer Telekommunikationsbranche.
Laut seiner Homepage setzt sich der Verband durch angeblich fairen,
freien und dynamischen Wettbewerb dafür ein das Land mit dem weltbesten Kommunikationsnetz aufzurüsten.
Das weltbeste Kommunikationsnetz benötigt indessen die weltweit grösste Senderdichte mit weltweit stärksten Sendern.
Lauteten die von ASUT gestellten Forderungen in der vom Ständerat am
5.März dieses Jahres mit 22:21 Stimmen versenkten Motion Nr. 10.3006
noch auf eine Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 15V/m, was 9
mal stärkere Sender erlaubt hätte, lassen die heutigen, neuen
Forderungen an Dreistigkeit nichts mehr zu wünschen übrig. Gefordert
wird jetzt nichts mehr und nichts minder als bei der Grenzwertsetzung
nicht mehr die kurzzeitige Spitzenbelastung, sondern den 24-Stunden
Mittelwert einzusetzen. Was im schlimmsten Fall den Anlage Grenzwert für
Orte empfindlicher Nutzung von 5 auf 30V/m erhöhen, und bis zu 36mal
stärkere Sender als bisher erlauben würde. Man stelle sich das einmal
vor: 30V/m in unsern Schlaf- und Wohnzimmern. Oder gar in Schul- und
Krankenzimmern! Absoluter Wahnsinn!
Die Frage an ASUT sei erlaubt, für wie blöd halten
sie eigentlich die Schweizer Bevölkerung? Glauben sie wirklich, die
Bevölkerung wird sich das bieten lassen?
Und glaubt die Kommission KVF-N wirklich sie seien die einzigen, die dem Bundesrat einen Brief schreiben werden?
Und in einem demokratischen Staat müssten die Schutzorganisationen nicht angehört werden?
Erklärungen zum Verhältnis der E-Feldstärke in V/m (Volt pro Meter) zu der Sendeleistung finden Sie unter: https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
Quelle: https://www.gigaherz.ch/