Eine Pressemitteilung des UVEK, ein Meisterwerk in Salamitaktik, soll wohl in Sachen Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunk, die Bevölkerung einmal mehr verwirren und hinters Licht führen.
von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 26.September 2018
Unter dem Titel, Bedürfnisse und Risiken von Mobilfunk:
Bundesrätin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein erschien am 20.September folgende Pressemitteilung aus dem Bundeshaus: www.admin.ch/news
Bern, 20.09.2018 – Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren wird. Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Arbeitsgruppe leiten.
In der Arbeitsgruppe sollen die betroffenen Kreise vertreten
sein. Sie wird die Bedürfnisse und Risiken für die nähere und weitere
Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im
Zusammenhang mit der Einführung von 5G, analysieren. Dabei werden unter
Wahrung des Vorsorgeprinzips auch die zukünftigen Anlagegrenzwerte
diskutiert. Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen
Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt.
Die Federführung obliegt dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), geleitet wird
die Arbeitsgruppe von Dr. Paul Steffen, Vizedirektor des BAFU. Die
Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für
Kommunikation (BAKOM).
Kleine Verordnungsrevision in Vorbereitung
Gleichzeitig bereitet das BAFU eine Revision der Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vor, damit
Regelungslücken gedeckt werden können, die für den Aufbau der 5G Netze
hinderlich sein könnten. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines
Monitorings für nichtionisierende Strahlung und die Festlegung eines
Anlagegrenzwertes für die Frequenzen zwischen 900 und 1800 MHz. Die
revidierte Verordnung soll im Frühling 2019 durch den Bundesrat
verabschiedet werden. Ende der Pressemitteilung.
Diese Mitteilung aus dem Bundeshaus, ein Meisterwerk in
Salamitaktik, soll wohl in Sachen Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunk,
die Bevölkerung einmal mehr verwirren und hinters Licht führen.
Einerseits soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um dem
Bundesrat in Sachen Grenzwertgestaltung bis Mitte 2019 einen Bericht
über die zulässige Strahlenbelastung des Mobilfunkstandards 5G
abzuliefern, welchen Swisscom schon bis Ende 2018 eingeführt haben will.
(?!) Was 5G heisst, erfahren Sie unter: https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/
Anderseits soll schon bereits jetzt eine angeblich kleine
Verordnungsänderung im Frequenzbereich von 900 und 1800MHz in Arbeit
sein, um Regelungslücken, die beim Aufbau der 5G-Netze hinderlich sein
könnten, zu eliminieren. Und der Bundesrat möchte die revidierte
Verordnung bereits im Frühling 2019 in Kraft setzen. Also Monate bevor
die ominöse 5G-Arbeitsgruppe ihren Bericht abgeliefert hat.
Um den Leuthard-Salat noch ungeniessbarer zu machen, sei erwähnt, dass die 900MHz- und 1800MHz-Frequenzbereiche mit dem 5G Standard nicht das Geringste zu tun haben. 5G funktioniert nur ab 3400MHz und höher. Alles was darunter ist, muss 3G (UMTS) und 4G(LTE) zugeordnet werden. Hier könnte allenfalls noch IOT, das heisst, das Internet der Dinge betrieben werden, welches weder schnelle noch umfangreiche Datenmengen benötigt. Es spielt ja wirklich keine Rolle, ob Hausmann oder Hausfrau 1 Sekunde früher oder später den «Alarm» erhält, es seien ab jetzt zu wenig Eier im Kühlschrank. (oder ähnlichen völlig unnötigen Blödsinn)
Versuchen wir das Ungeniessbare etwas zu entwirren:
Es ist wahrscheinlich so: Weil die bestehenden Mobilfunktürme im 900 und
1800MHz-Bereich (UMTS und LTE) punkto Einhaltung der Anlage-Grenzwerte
bereits zu 95% ausgeschöpft sind, diese Anlage-Grenzwerte jetzt mit
einem «Bubentrickli» durch die Hintertüre gelockert werden sollen. Dies
obschon diese Lockerung vom Ständerat bereits 2 mal abgelehnt wurde. https://www.gigaherz.ch/wirtschaft-verliert-2221-gegen-gesundheit/
Gut unterrichtete Kreise wollen wissen, dass diese Lockerung dadurch
geschehen soll, dass für die Limiten vom Bundesrat jetzt statt
Spitzenwerte, neu Mittelwerte in die Verordnung über nichtionisierende
Strahlung (NISV) eingesetzt werden sollen, sowohl zeitlich wie räumlich
gemittelt. Was schon mal bis 36 mal stärkere Sender als bisher erlauben
würde.
https://www.gigaherz.ch/die-katze-ist-aus-dem-sack-36-mal-staerkere-mobilfunksender/
Aber nicht genug damit. Zur Erfassung dieser zeitlichen und räumlichen
Mittelwerte sollen jetzt offensichtlich, wie der Pressemitteilung zu
entnehmen ist, zusätzlich noch ein Monitoring mittels Dosimetern
durchgeführt werden. Dosimeter zeigen bekanntlich, wie durch Gigaherz.ch
mehrmals nachgewiesen, um Faktor 10 bis 100 zu tiefe Werte an.
https://www.gigaherz.ch/dosimeter-vom-peut-eterli-zum-ninueterli/
Gespannt sein darf man auch auf die Zusammensetzung der angekündigten Arbeitsgruppe aus «betroffenen Kreisen». Wetten dass Frau Leuthard mit «Betroffenen» die Mobilfunkbetreiber, deren Zulieferfirmen und weitere Industriekreise meint. Vielleicht auch noch das dürrenbergerische Industrie-finanzierte Forum Strom- und Mobilkommunikation. Vertreter von Gigaherz.ch, Bürgerwelle oder Diagnose-Funk sind damit mit Bestimmtheit nicht gemeint.
Es ist fast nicht zu glauben, welch kluge Leute über die Gesundheit des Schweizervolkes entscheiden. Siehe
http://www.mobilejoe.ch/neu/news/wlan_info_news_kaiserschmarren.html (Bitte bis zum Filmstart hinunterscrollen)
Quelle: https://www.gigaherz.ch/