Die Lobhudeleien zur Verabschiedung der auf Jahresende zurücktretenden Umwelt- und Energieministerin riefen wohl bei vielen Elektrosmog-Betroffenen die Jahrhunderte alte Weisheit in Erinnerung, dass nirgendwo schlimmer gelogen wird, als bei einer Abdankungsfeier. Ihr hinterlistiger Fahrplan in eine strahlende Zukunft spricht dazu Bände.
Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 20.12.2018
Aus der Hinterlassenschaft der Doris Leuthard:
Frau Bundesrätin Doris Leuthard, (Bild links) bis Jahresende 2018 noch im Amt, teilte uns auf Anfrage hin Folgendes mit:
Zitat: Der Bundesrat will das im Umweltschutzgesetz verankerten
Vorsorgeprinzip weiterhin respektieren. Gleichzeitig will er aber auch
die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und
erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G Standard
als unverzichtbar. Daher habe ich im September 2018 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt eingesetzt.Die Arbeitsgruppe wird die Bedürfnisse und
Risiken für die nähere und weitere Zukunft von Mobilfunk und
Strahlenbelastung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von
5G, analysieren. Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt.
Zur Mitwirkung in der Arbeitsgruppe wurden in erster Linie die direkt betroffenen Kreise eingeladen.
Dazu gehören einerseits die Mobilfunkanbieter und die Ärzteschaft.
Andererseits sind auf Behördenseite diejenigen Bundesämter beteiligt,
die bei allfälligen späteren Entscheiden über die Anpassung der
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
massgeblich mitwirken werden, sowie die Städte und Kantone, welche im
Rahmen der Bewilligungsverfahren die NIS-Beurteilung für die Standorte
vornehmen werden. Ende Zitat
Da Frau Bundesrätin Leuthard in erster Linie von direkt
betroffenen Kreisen spricht, die sie in der Arbeitsgruppe haben möchte,
erlaubten wir uns am 21.November, die von ihr beauftragte Direktion des
Bundesamtes für Umwelt (BAFU) anzufragen, wieso wir, das heisst der
Verein Gigaherz.ch, als die mit Abstand grösste und älteste
Betroffenen-Organisation der Schweiz, bis heute noch keine Einladung zur
Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe erhalten hätten.
Im Gegensatz zum mehrfach rechtskräftig verurteilten Mobbing- und
Rufmordbeauftragten der europäischen Mobilfunkbetreiber in München, der
sich beim BAFU jeweils hochstaplerisch als Journalist ausgibt und dessen
Anfragen immer innert 48 Stunden beantwortet werden, erhielten wir von
Gigaherz.ch bis heute 19.Dezember von der Direktion des BAFU keine
Antwort. Um das zu ändern stehen uns dazu verschiedene Wege offen.
Inoffizielle Arbeitsgruppe bereitet 36mal stärkere Mobilfunksender vor
An
einer Einsprache-Verhandlung vom 27.November 18 auf dem
Regierungsstatthalteramt in Frutigen, mussten wir aus dem Munde der
Swisscom-Anwälte erfahren, dass es nebst der offiziellen Arbeitsgruppe
welche bis Mitte 2019 die Bedürfnisse und Risiken für die nähere und
weitere Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im
Zusammenhang mit der Einführung von 5G, analysieren soll, um dem
Bundesrat einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen
vorzulegen, noch eine weitere inoffizielle Arbeitsgruppe gibt.
Diese weitere, offensichtlich geheime Arbeitsgruppe aus Vertretern der
Mobilfunkbranche soll dem Bundesrat Vorschläge zur sofortigen Anpassung
der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
erarbeiten, welche für die Einführung von 5G zwingend notwendig ist.
Diese Anpassung solle bis Ende Februar 2019, das heisst spätestens bis
zur Versteigerung neuer zusätzlicher Frequenzbänder abgeschlossen und in
Kraft sein und in etwa folgende Punkte umfassen:
Erhöhung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 10V/m (Volt pro Meter) sowie
das Heranziehen von zeitlich und räumlich erfassten Mittelwerten statt
wie bisher Spitzenwerten. Was nichts mehr und nichts weniger bedeutet,
als 36mal stärkere Mobilfunksender als bisher.
Nähere technische Erklärungen dazu finden Sie unter:
https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
Kurz gefasst heisst das: Durch die neuerdings
vorgesehenen Massnahmen würden die erlaubten Spitzenwerte auf 30V/m,
also um das 6-Fache der heutigen Werte ansteigen. In Watt/m2 umgerechnet
wäre dies das 36-Fache. Ebenso im Bezug auf die Sendeleistungen. Man
stelle sich das einmal vor: 30V/m in unseren Schlaf- und Wohnzimmern.
Oder gar in Schul- und Krankenzimmern! Absoluter Wahnsinn!
Und offensichtlich soll dieser Coup diesmal am Parlament
vorbeigeschmuggelt werden, da dort eine Lockerung der Grenzwerte bereits
zwei mal abgelehnt wurde.
https://www.gigaherz.ch/wirtschaft-verliert-2221-gegen-gesundheit/
36 mal stärkere Sender wären für die Einführung von 5G eine absolute Notwendigkeit denn nach Angabe der Firma ERICSSON, welche für Swisscom die 5G-Antennen liefert, erzeugt der Antennentyp AIR6488B42Dxxx in einem 120° Sektor in einer Entfernung von 25m eine E-Feldstärke von 61V/m, was zurückgerechnet einer Sendeleistung von 48’000Watt ERP entspricht. Dies gegenüber einer bisherigen durchschnittlichen Leistung einer Sektorantenne von 1500Watt ERP.
Vergleiche mit: https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/
Es besteht die grosse Gefahr dass dem nicht fach- und sachkundigen Bundesrat von funktechnischen Schlitzohren so etwas mit Leichtigkeit untergejubelt wird. Siehe:
http://www.mobilejoe.ch/neu/news/wlan_info_news_kaiserschmarren.html bitte bis zum Film hinunterscrollen.
Aber auch das wird sich mit der neuen Departementsvorsteherin noch gewaltig ändern. Siehe auch
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184147
Quelle: https://www.gigaherz.ch/