Die Kommission für
Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die anstehende
Detailberatung zur Revision des Fernmeldegesetzes zum Anlass genommen,
nochmals einen gross angelegten Abgriff auf die bestehenden
Strahlenschutz Grenzwerte für Mobilfunksender zu starten. Dies nachdem
dieses Anliegen innerhalb von 16 Monaten bereits 2 mal am NEIN des
Ständerates gescheitert ist.Die Kommission hat dazu Anhörungen von Wirtschaftsverbänden, wie
der ASUT, des führenden Verbandes der Schweizer
Telekommunikationsbranche durchgeführt und will nun dem Bundesrat einen
Brief schreiben um die Detailberatung zum neuen FM-Gesetz im Juli
aufzunehmen.
Da es die Kommission entgegen aller demokratischen Gepflogenheiten nicht
für erforderlich hielt, auch Verbände Elektrosmog-Betroffener
anzuhören, hat auch Gigaherz.ch dem Bundesrat einen Brief geschrieben,
dessen voller Wortlaut nachstehend zu lesen ist.

Schwarzenburg, 18. Mai 2018
Betrifft: Angeblich praxistaugliche Umsetzung der NISV mittels einem 24h-Mittelwert für die Strahlenbelastung der Bevölkerung.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident
sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte
Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin
sehr geehrter Herr Kommissionspräsident
sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte
Wir möchten unserer grossen Verwunderung darüber Ausdruck geben, dass zu oben erwähnter Angelegenheit, sowohl mehrere Wirtschaftsverbände wie auch ASUT als der führende Verband der Schweizer Telekommunikationsbranche angehört werden, ohne dabei die Meinung unseres Vereins, als der mit Abstand grössten Organisation Elektrosmog-Betroffener, nur im Entferntesten zu berücksichtigen. Das ist kein demokratischer Entscheidungsprozess mehr. Hier herrscht Wirtschaftsdiktatur und diese kommt bei mehr als der Hälfte der Bevölkerung gar nicht gut an. (Siehe Kap.6)
Wir erlauben uns deshalb, Ihnen hier die wichtigsten Argumente, die gegen jegliche Lockerung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung und gegen jede Lockerung des Baubewilligungsverfahrens für Mobilfunkantennen sprechen, in 7 Kapiteln schriftlich darzulegen.
1) 24-Stunden Mittelwerte erlauben bis 36 mal stärkere Sender
2) Alles andere ist eine arglistige Täuschung der Bevölkerung
3) Mobilfunk und Krebs
3.1) Historisches
3.2) Die Krebsagentur der WHO erkennt Gefahrenstufe 2B
3.3) Die erhöhte Krebshäufigkeit bei höherer Senderdichte ist bekannt.
3.4) Hunderte von neuen Forschungsergebnissen erfordern strengere Grenzwerte. Die EROPAEM EMF-Richtlinie vom November 2016.
4) Die angeblich 10 mal strengeren Schweizer Grenzwerte – Ein Riesenschwindel!
5) 5G: 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit. Was spricht dagegen:
5.1 Physikalische Gesetze, die weder Bundesräte noch Bundesrichter ändern können.
5.2 Das grösste Hindernis für 5G, die Millimeterwellen, werden verschwiegen.
5.3 Und wo bleibt die Gesundheit ?
6) 52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich.
7) Weit mehr als 180 unterzeichnende Wissenschaftler und Ärzte von 36 Ländern,empfehlen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Generation für Telekommunikation.
Nach dieser Zusammenfassung nun zu den Details. Es würde uns freuen, wenn Sie sich die nötige Zeit nehmen würden, auch die Stimme der Betroffenen anzuhören. Wir bemühen uns, die Sachlage so knapp wie nur möglich darzustellen.
1) 36 mal stärkere Sender dank 24h-Mittelwerten
Lauteten die von der Mobilfunkindustrie gestellten Forderungen in der
vom Ständerat am 5.März dieses Jahres mit 22:21 Stimmen versenkten
Motion Nr. 10.3006 noch auf eine Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5
auf 15V/m, was 9 mal stärkere Sender erlaubt hätte, lassen die heutigen,
neuen Forderungen an Dreistigkeit nichts mehr zu wünschen übrig.
Gefordert wird jetzt nichts mehr und nichts minder als bei der Grenzwertsetzung für die Anlage-Grenzwerte nicht mehr die kurzzeitige Spitzenbelastung, sondern den 24-Stunden Mittelwert einzusetzen. Was im schlimmsten Fall den Spitzenwert an Orten empfindlicher Nutzung um das 6-Fache, das heisst, von 5 auf 30V/m erhöhen würde. Dies würde den Mobilfunkbetreibern erlauben, bis zu 36mal höhere Sendeleistungen zu installieren. Die Sendeleistung steigt nach physikalischen Gesetzen im Quadrat mit der an den OMEN festgestellten Feldstärken in V/m. In diesem Fall 62=36
2) Arglistige Täuschung der Bevölkerung
Alle anderen Verlautbarungen, wie etwa die in der Tagespresse
kursierende Behauptung, die kurzzeitige Spitzenbelastung an Orten
empfindlicher Nutzung würde durch die neue Berechnungsmethode nicht
einmal um das Zweifache ansteigen, erachten wir als vorsätzliche und
arglistige Täuschung der Bevölkerung.
Man stelle sich das einmal vor: 30V/m in unsern Schlaf- und
Wohnzimmern. Oder gar in Schul- und Krankenzimmern! Diesen Wahnsinn
finden Sie nirgendwo auf der ganzen Welt! Dieser Wahnsinn deckt sich
jedoch sehr gut mit den offiziellen Zielen von ASUT. ASUT ist
bekanntlich der führende Verband der Schweizer
Telekommunikationsbranche. Laut seiner Homepage setzt sich der Verband
durch angeblich fairen, freien und dynamischen Wettbewerb dafür ein das
Land mit dem weltbesten Kommunikationsnetz aufzurüsten.
Das weltbeste Kommunikationsnetz benötigt indessen die weltweit grösste Senderdichte mit weltweit stärksten Sendern.
3) Mobilfunk und Krebs
3.1) Historisches
Im Jahr 2010, das heisst 20 Jahre nach Einführung des Mobilfunks in der
Schweiz ist die Anzahl jährlicher Neuerkrankungen an Krebs um
10‘000Fälle oder 35% höher als 1990. In der gleichen Zeitspanne stieg
die Anzahl der Mobilfunk-Basisstationen (Antennenstandorte) von Null auf
16‘800 an. Ein Ende des rapiden Anstiegs ist nicht abzusehen, da das
Mobilfunknetz noch schneller ausgebaut werden soll als bisher.
Nach den Erfahrungen die man mit dieser Strahlungsart in den 5
Hauptsenderichtungen des ehemaligen Kurzwellensenders Schwarzenburg BE
von Schweizer Radio International gemacht hat, war diese erschreckende
Zahl zu erwarten. Die Anzahl Krebskranker war damals in diesen Regionen,
in welchen die E-Feldstärken durchwegs zwischen 0.4 und 4V/m lagen, 3
mal höher als in der übrigen Schweiz. Was damals als „dummer“ Zufall
gewertet wurde, hat sich jetzt bestätigt.
3.2) Die Krebsagentur der WHO
An ihrer internationalen Konferenz in Lyon (F) hat die
Krebsagentur der WHO, die IARC, am 31.Mai 2011 Mobilfunkstrahlung und
andere Funkanwendungen auf Grund des vorhandenen Wissenstands fast
einstimmig in die Stufe 2B eingestuft. Das heisst so viel, wie vorher
unbedenklich und jetzt neu möglicherweise krebserzeugend.
Zuvor wurden verschiedenen Wissenschaftlern, deren Nähe zur
Telekommunikationsindustrie bekannt ist, das Stimmrecht entzogen. Unter
andern auch einem Wissenschaftler und ehemaligen Mitglied der Deutschen
Strahlenschutzkommission, der bösartiges Internet-Mobbing gegen
elektrosensible Personen, deren Schutzorganisationen und gegen
mobilfunkkritische Forscher betreibt. Ebenfalls in der Stufe 2B befindet
sich auch das Schädlingsbekämpfungsmittel DDT, welches in der Schweiz
seit Jahren verboten ist.
Auch niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen
und Trafostationen ausgehen sind schon seit 10 Jahren in der Kategorie
2B. Bestens bekannt ist hier das gehäufte Auftreten von Kinderleukämie
entlang von Hochspannungsleitungen.
3.3) Krebs und Senderdichte
Der Zusammenhang zwischen Krebs und Mobilfunk-Senderdichte
wurde noch nie so eindeutig nachgewiesen, wie in der neuen
Brasilianischen Studie von Frau Dr. Adilza Condessa Dode. Daran vermögen
weder Schweizer Bundesrichter noch die Schweizer Bundesämter etwas zu
ändern.
In der Stadt Belo Horizonte (2.4Mio Einwohner) wurden von 1996 bis 2006
in den 9 Stadtbezirken insgesamt 856 Mobilfunkantennen (Basisstationen)
errichtet. 40% davon allein im Bezirk Centro Sul. Die geringste
Antennendichte mit 5% befindet sich im Bezirk Barreiro. Im Centro Sul
lag die Anzahl Krebstote in dieser Zeitspanne bei 5.83 je 1000 (lebende)
Einwohner und im Bezirk Barreiro 2.05 je 1000 Einwohner.
Fazit: Eine 8mal höhere Senderdichte ergibt 2.8mal mehr Krebstote.
Diese Zahlen stammen aus der Zusammenfassung dieser wissenschaftlichen
Studie von Frau Dr. Adilza Dode und Mitarbeitende an staatlichen und
privaten brasilianischen Universitäten.
Die Studie wurde am 25. Mai 2011 von der wissenschaftlichen Zeitschrift
„Science of Total Environnement“ angenommen und zur Veröffentlichung
freigegeben.
3.4 Hunderte von neuen Forschungsergebnissen erfordern strengere Grenzwerte
Die EROPAEM EMF-Richtlinie, welche im November 2016 veröffentlicht
wurde, sieht für Mobilfunkantennen Grenzwerte an Orten empfindlicher
Nutzung von 0.2V/m am Tag und 0.06V/m während der Nacht vor. Die
EUROPAEM EMF-Richtlinie beruht auf über 300 neuen wissenschaftlichen
Studien. Diesen Werten stehen die völlig veralteten und wertlosen,
Schweizer Anlage-Grenzwerte von heute noch 5V/m gegenüber. Die
EUROPAEM EMF-Richtlinie (61 Seiten) finden Sie in der Beilage
Mit dem Vorliegen dieser hunderten von konkreten
Forschungsergebnissen, welche gesundheitliche Langzeitschäden
nachweisen, ist das Vorsorgeprinzip gemäss Art. 1 Abs. 2 des
Schweizerischen Umweltschutzgesetzes (USG) ein weiteres mal gravierend
verletzt.
4) Die angeblich 10 mal strengeren Schweizer Grenzwerte – Ein Riesenschwindel !
Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch
nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar
ist, setzte der Bundesrat mit der Verordnung über nichtionisierende
Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit
empfindlicher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal
tiefer (strenger) als der europäische Immissions-Grenzwert. Als OMEN
gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer,
Krankenzimmer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere
Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder
2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit
Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert
umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder
Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der
auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig
erzeugten Strahlungswerten.
Und hochbrisant: Dieser Anlage-Grenzwert, früher
Vorsorgewert genannt, geht an all diesen OMEN aus rein
physikalisch-technischen Gründen gegenüber dem Immissions-Grenzwert ganz
automatisch auf 10% zurück, ohne dass die Mobilfunkbetreiber dafür nur
den kleinen Finger rühren müssen.
Diese physikalischen Gründe für den automatischen Rückgang der Strahlung sind:
a) die Distanz Antenne bis OMEN
b) die Abweichung der Senderichtung zum OMEN horizontal
c) die Abweichung der Senderichtung zum OMEN vertikal
d) in unmittelbarer Antennennähe noch durch die Dämpfung der Strahlung durch die Gebäudehülle (Betondecken)
Das hindert indessen weder die Anwälte der Mobilfunkbetreiber noch
die Wirtschaftspolitiker daran, seit Jahren lauthals zu verkünden, die
Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte, als das europäische Umland.
Über diesen grössten, dem Schweizer Volk je aufgetischten Schwindel, kann die nachstehende Grafik klare Auskunft geben.
Gigaherz berichtet seit Juli 2003 immer wieder regelmässig von neuem über diesen Skandal. Berichte darüber sind zu finden unter:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf
Damit ist klargestellt, dass es an den Schweizer Anlage-Grenzwerten
nichts herumzuschrauben gibt. Es sei denn, man möchte die lausigsten
Grenzwerte Europas oder ev. der ganzen Welt.
5) 5G: 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindgkeit. Was spricht dagegen?
5.1 Physikalische Gesetze, die weder Bundesräte noch Bundesrichter ändern können
Die Mobilfunker versprechen 100mal mehr Daten in 100mal höherer
Geschwindigkeit. Benötigte UMTS (3G) noch Signalbreiten von 5MHz,
verschlingt LTE (4G) bereits Signalbreiten von 20MHz. Sollen die
wahnwitzigen Versprechungen von 100 mal mehr in 100-Facher
Geschwindigkeit eingehalten werden, gibt es keine andere Möglichkeit als
Signalbreiten von mindestens 2 Gigahertz anzustreben. Signale mit
solchen Breiten finden ausschliesslich nur in Frequenzbändern irgendwo
zwischen 10 und 100 Gigahertz Platz. Das sind Wellenlängen zwischen 30
und 3 mm.
5.2 Das grösste Hindernis wird verschwiegen
Nämlich dass die extrem kurzen 5G-Wellen, die Hausmauern nicht mehr zu durchdringen vermögen.
Die Wellenlänge in Metern rechnet sich bekanntlich 300/f in MHz. Das
wären dann bei 30GHz = 300/30’000 = 0.01m oder 10mm. Oder bei einer
Frequenz von 100GHz noch 3mm.
Eine Faustregel sagt: Ist die Wellenlänge kürzer als die Dicke einer
Mauer, durchdringt die Strahlung, die Mauer nicht mehr. Oder mit andern
Worten, mit dieser Strahlungsart kommt man nicht mehr in die Häuser
hinein. Deshalb sind ja die Mobilfunker alle so scharf auf die
800MHz-Frequenzen. Da haben wir Wellenlängen von 37cm und diese
durchdringen selbst die dicksten Mauern mit kleinen Sendeleistungen.
Wie wollen jetzt die Mobilfunker bei 5G dieses Problem lösen? Ganz
einfach, mit mehr Power. Das heisst indem Mobilfunkantennen für 5G mit
mindestens der 10-Fachen Leistung senden müssen. Was in V/m (Volt pro
Meter) gemessen, in den Wohnzonen mindestens das 3-Fache der heutigen
Strahlungswerte ergibt. Weil das jedoch kaum genügt, will man zudem
tausende von zusätzlichen Mobilfunkantennen erstellen. Philipp
Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für
Kommunikation (BAKOM) spricht im Interview mit der Netzwoche.ch von
mindestens alle 150m einer Antenne. (!) Das macht fast 100 stark
strahlende Mobilfunkantennen pro Quadratkilometer.
Welch ein Antennenwald und welch ein Strahlenmeer!
Auch Swisscom CEO Urs Schäppi spricht in der Sonntagspresse von vielen
zusätzlichen kleinen Antennen die nötig werden um 5G zu betreiben.
Was Schäppi nicht sagt, ist dass die Abmessungen einer Mobilfunkantenne
heute nichts über die abgestrahlte Leistung aussagen. Die
Miniaturisierung der Elektronik hat auch im Antennenbau nicht Halt
gemacht. In einem Antennenkörper mit welchem vor 15 Jahren eine einzige
Funkfrequenz abgestrahlt wurde, finden heute im selben Gehäuse unter
demselben Deckel locker 5 Antennen für 5 unterschiedliche Frequenzen
Platz.
5.3 Und wo bleibt die Gesundheit ?
Was wissen wir über gesundheitliche Auswirkungen so hoher Frequenzen mit so kurzen Wellenlängen? Antwort: NICHTS.
Es gibt jedoch berechtigte Befürchtungen:
Weil die menschliche Haut 3mm-Wellen des 5G-Mobilfunks kaum mehr
durchlässt, sondern die gaze Energie vollständig absorbiert, befürchten
Schweizer Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz und neuerdings auch die
FMH, eine starke Zunahme von Hautkrebs.
6) 52% der Schweizer Bevölkerung
oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen für
gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen
sogar für sehr gefährlich.
Dies geht aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für
Statistik hervor. Die Umfrage-Ergebnisse blieben von 2010 bis 2015 trotz
massivster, millionenschwerer, oft unlauterer Propagandamanöver der
Mobilfunkanbieter völlig unverändert.
Es kann nicht mehr länger toleriert werden, dass 4.3 Millionen
Schweizerinnen und Schweizer von Behörden, Mobilfunkkonzernen und ihren
Helfershelfern weiterhin als Phobiker, psychisch Gestörte, eingebildete
Kranke oder gar Versicherungsbetrüger beschimpft und verspottet werden.
Das Thema ist bei dieser klaren Volksmeinung von grösstem öffentlichen
Interesse und bedarf einer äusserst seriösen, neutralen Bearbeitung und
nicht dem Kopieren der Parteibehauptungen der Mobilfunkbetreiber und
deren Anwälte.
7) Weit mehr als 180 unterzeichnende Wissenschaftler und Ärzte von 36 Ländern, empfehlen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Generation für Telekommunikation
Dies bis potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt vollständig durch industrieunabhängige Wissenschaftler erforscht
wurden.
5G wird die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im
Hochfrequenzbereich (HF-EMF) gewaltig erhöhen, indem es zu GSM, UMTS,
LTE, WLAN, usw. hinzukommt, die bereits für die Telekommunikation
genutzt werden. Den vollständigen Beitrag, 11 Seiten in deutscher
Übersetzung durch Diagnose Funk finden Sie unter: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1220
Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte,
sehr geehrte Bundesparlamentarier und Bundesparlamentarierinnen,
Unter diesen, hier in 7 Kapiteln geschilderten Umständen, sind keinerlei Lockerungen der NISV oder der dort festgeschriebenen Grenzwerte verantwortbar. Viel mehr ist das Gegenteil anzustreben. Nämlich eine massive Verschärfung.
Wir bedanken uns, dass sie sich Zeit genommen haben, unsere Argumente durchzulesen und verbleiben mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener
Präsident und Vorstandsmitglieder
Quelle: https://www.gigaherz.ch/