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Schweizer Grenzwertschwindel – kurz und klar

Eine einfache Erklärung, warum die Schweizer Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog) um kein Millivolt besser sind als diejenigen im europäischen Umland. Der ganze Schweizer Grenzwertschwindel auf einer einzigen Folie zusammengefasst.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
erstmals veröffentlicht am 18.11.2017

Weil am Montag 5. März 2018 im Ständerat eine erneute Abstimmung über eine Lockerung der Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunksender stattfindet, erfolgt hier ein Update vom 24.2.2018

Die Folie soll vor Allem Leuten dienen die das selber nicht ausrechnen können. Das ist keine Schande. Bundesrichter können es nämlich auch nicht.(!) Ebenso wenig unsere Bundesräte. Sie glauben das nicht? Dann sehen und hören Sie sich doch bitte diesen Film an. Aufgenommen in der Nationalratsdebatte vom 16.6.2016. Ein echter Knaller!
http://www.mobilejoe.ch/neu/news/wlan_info_news_kaiserschmarren.html (Bitte bis zum Filmstart hinunterscrollen)
Es ist fast nicht zu glauben, welche Leute über die Gesundheit des Schweizervolkes entscheiden.

Diese Grafik entspricht einer Antennen-Anlage mit Sendeleistungen von 3000 Watt ERP pro Sektorantenne. Das ist eine Antenne der BAKOM-Kategorie sehr stark.
Der offizielle Grenzwert wird in der Schweiz in V/m (Volt pro Meter) angegeben. In etlichen Ländern in Watt/m2. Die Umrechnungsformel lautet:  V/m ins Quadrat erhoben geteilt durch 377 ergibt Watt/m2.
Copyrights © für die Grafik bei Gigaherz.ch
Weitere Informationen unter https://www.gigaherz.ch/lockerung-der-strahlungsgrenzwerte-eine-wahnsinnsidee-des-bundesrates/

Das Kopierverbot für die Folie gilt indessen nur für Besserwisser, Internetmobber und Auftrags-Rufmörder. Menschen guten Willens dürfen diese gerne weiterverwenden.

Übrigens: Öffentliche oder private Kinderspielplätze gelten nur als Orte empfindlicher Nutzung, wenn diese bereits vor der Planung der Antenne raumplanerisch festgesetzt worden sind. Siehe NISV Art.3 Abs.3b
Wie viele raumplanerisch, das heisst, im Zonenplan der Gemeinde ausgewiesene Kinderspielplätze, gibt es in der Schweiz? Diese Frage ist sehr schnell beantwortet, nämlich KEINE. Bei einem Kinderspielplatz am Fusse obiger Antenne dürfte demnach bei einer Höhendifferenz vom OMEN zu Unterkante der Antennenkörper von 18m die Strahlenbelastung auf dem Spielplatz ganze 6.6V/m betragen. Dies weil dort die Gebäudedämpfung entfällt. Deshalb sind Kinderspielplätze laut Verordnung keine Orte empfindlicher Nutzung. So perfid sind halt unsere Gesetzgeber. Profit kommt lange vor der Gesundheit unserer Kinder!

Quelle: https://www.gigaherz.ch/