Zur Zeit werden in der Schweiz jeden Tag 2-3 Baupublikationen für Mobilfunk-Antennenprojekte in Amtsanzeigern, Amtsblättern und Gemeinde-Mitteilungsblättern publiziert. In den meisten Fällen hagelt es daraufhin auf den Gemeindeverwaltungen nur so von Einsprachen.
von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg 12.9.2018
Zum Verständnis dieses Artikel wird das vorgängige Lesen folgender Beiträge dringend empfohlen.
https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/
und
https://www.gigaherz.ch/aus-beamforming-wird-beamhopping/
Eine Ausnahme bei Einsprachen macht der Kanton Zürich, wo Einsprachen nicht von den Gemeinderäten behandelt werden dürfen, sondern gleich ans Baurekursgericht des Kantons gerichtet sein müssen. Und im Gegensatz zu andern Kantonen, gleich in erster Instanz, im Falle des Verlierens, schon kostenpflichtig sind.
Bild 1 oben:
Da heisst es, sich für Einsprachen zum gemeinsamen Vorgehen
zusammenschliessen um die 4000 bis 6000Franken an Kosten pro Instanz
(Kantonsverwaltung-Verwaltungsgericht-Bundesgericht) auf kleine
familienfreundliche Beträge aufteilen zu können.
Doch aufgepasst: Nicht jede projektierte Antenne ist für den neuen Mobilfunkstandard 5G vorgesehen. Vielmehr wird immer noch wacker für 3G (UMTS) und 4G (LTE) gebaut. Was nicht heisst, sich nicht auch gegen solche Projekte zu engagieren, denn früher oder später erfolgt auch hier eine Umrüstung auf 5G
Woran erkenne ich ein 5G-Projekt?
Auf Grund des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der
Verwaltung, haben Sie nicht nur ein Anrecht auf vollständige, lückenlose
Einsicht in alle zum Baugesuch gehörenden Details, sondern auch noch
ein Anrecht darauf, dass man Ihnen auf Verlangen die aufliegenden Akten
vollständig und in allen Details kopiert und zum Studium mit nach Hause
gibt.
In jüngster Zeit sind viele Gemeindeverwaltungen wieder ins Mittelalter
zurückgefallen und verweigern Einsichtnehmenden neuerdings wieder das
seit 15 Jahren geltende Recht auf Kopien. Offenbar handelt es sich dabei
um eine konzertierte Aktion der Bundesbehörden, welche offensichtlich
die Einführung von 5G via Vertuschung von Fakten durchpeitschen möchten.
Bild 2 oben: zeigt einen Auszug aus dem
Standortdatenblatt. Wenn Sie diese ca. 20-30Seiten durchblättern, finden
Sie das oben abgebildete Zusatzblatt 2. Sie finden hier welche
Antennen-Nr. in welchem Frequenzband, mit welcher Sendeleistung in
welche Richtung strahlt. In der Regel sind es im selben Frequenzband
immer 3 Senderichtungen.
5G kann nur in Frequenzbändern ab 3400MHz (Megahertz) und höheren
betrieben werden. Das wird etwa auch mit 3.4 GHz (Gigahertz) bezeichnet.
Alles was unter 3.4GHz (3400MHz) ist, hat mit 5G nichts zu tun. In
obiger Abbildung ist 5G durch uns rot eingerahmt worden
Im selben Zusatzblatt, blau eingerahmt, sehen sie auch die falsch
eingetragenen Sendeleistungen. In obigem Beispiel mit je 100Watt ERP.
Dass das niemals stimmen kann, zeigt das Frequenzband 1400-2600MHz
(Antennen 4-6) wo, um Hausmauern zu durchdringen mindestens 1000Watt ERP
benötigt werden. Und bei 5G auf einer Frequenz von 3.4GHz und höher, wo
Hausmauern viel schlechter bis fast nicht mehr durchdrungen werden
können, wollen die doch tatsächlich dem Volk weismachen, das gehe auch
noch mit 100Watt ERP, also 10 mal weniger als bei 4G. Da muss doch dem
blutigsten Laien auffallen, dass hier grausam gemogelt wird.
Bild3 oben: Eine Grafik in den Verkaufsunterlagen der
Firma Ericsson, welche auch die 5G-Ausrüstungen für Swisscom liefert,
zeigt dass es bei 5G nicht nur eine Strahlenkeule pro Sektor gibt, wie
bei 2G, 3G und 4G (GSM-UMTS-LTE) sondern mindestens deren 64. Das heisst
pro 120°-Kreissektor immer 8 nebeneinander und 8 übereinander. Ergo
müssten die im Zusatzblatt 2 in der Zeile ERP eingetragene Sendeleistung
für den Vollast-Betrieb der 5G-Antennen mit der Zahl 64 multipliziert
werden.
In diesem Beispiel hätten wir dann nicht eine abgestrahlte Leistung von nur 100Watt ERP sondern von 6400Watt ERP.
Die Mobilfunker glauben, die Bevölkerung mit der
Behauptung übertölpeln zu können, bei 5G würde der Beam dem Handynutzer,
sprich User, über den ganzen 120°-Sektor verfolgen. Sowohl horizontal
wie vertikal. Ergo gebe es nur einen und nicht 64Beams zu berechnen. Die
Führung des Beams könne sowohl über Mikro-Motörchen wie auch mittels
phasenverschobener Ansteuerung über piezoelektrischen Aktoren und
ähnlichem Quatsch erfolgen. Das ist totaler Unfug und höherer
technischer Blödsinn. Vielmehr ist es so, dass alle 64Beams welche
gleichmässig und fix über den 120°-Sektor verteilt werden, gleichzeitig
aktiv sind, und sich der User, wenn er sich fortbewegt, immer in
demjenigen Beam einloggt, welcher ihm das stärkste Signal zur Verfügung
stellt. Der User hat dann bloss den falschen Eindruck, der Beam würde
ihm folgen.
Zudem muss man sich bewusst sein, dass sich in einem 120°-Sektor niemals
nur 1 User aufhält, sondern mindestens 200 und in städtischen Gebieten
bis 1000.
Somit ist es zum vorneherein ausgeschlossen, alle User mit nur einem
einzigen Beam zu verfolgen. Es würden ja ohnehin nur deren 64 zur
Verfügung stehen.
Also lässt Euch nicht von dem Beamforming-Gesülze der Betreiber
beeindrucken. Auch dann nicht wenn diese mit ihren falsch dargestellten
Propagandafilmchen auffahren.
Die Firma Ericsson gibt in Bild 3 die elektrische Feldstärke bei voller Auslastung der Antenne auf einer Distanz von 25m mit 61/m an, was einer gesamthaft abgestrahlten Leistung von 48’000Watt oder 750Watt pro Beam entspricht. Da müssen wir mit absoluter Sicherheit davon ausgehen, die im Zusatzblatt 2 in der Zeile ERP von Betreiberseite angegebene Sendeleistung in jedem Fall mit dem Faktor 64 hochrechnen zu dürfen. Selbst dann, wenn dort eines Tages 500 oder 750Watt stehen sollten. Vergleiche auch mit https://www.gigaherz.ch/aus-beamforming-wird-beamhopping/
Bild 4 oben: Selbst dann, wenn wir im Zusatzblatt 2 «nur»
6400Watt ERP von den möglichen 48’000 einsetzen, kommen wir auf eine
Überschreitung des Anlage-Grenzwertes um das 4-5Fache.
Denn ein weiteres untrügliches Indiz für 5G sind die Antennendiagramme.
Vor allem die Vertikaldiagramme. Das heisst: Strahlenkeule oder Beam von
der Seite gesehen.
Die Antennendiagramme müssen jedem Baugesuch beiliegen. Ansonsten das ganze Gesuch als ungültig zu erklären ist.
Die in obiger Abbildung roten und gelben Markierungen wurden durch Gihaherz.ch angebracht.
Das linke Diagramm zeigt rot den Dämpfungsfaktor für ein ONEN (Ort
empfindlicher Nutzung), welcher 7° unterhalb der Vertikalkeule eines
Beams einer «normalen» Mobilfunkantenne liegt. Hier beträgt die Dämpfung
der Strahlung bereits 15dB oder Faktor 32. Man beachte die überaus
schlanke Vertikalkeule.
Das rechte Diagramm zeigt rot den Dämpfungsfaktor für ein ONEN welcher
ebenfalls 7° unterhalb der resultierenden Vertikalkeule, geformt aus 64
Beams, einer 5G-Mobilfunkantenne liegt. Hier beträgt die Dämpfung der
Strahlung wegen der enormen Dicke der resultierenden Keule, nur noch
1.3dB oder Faktor 1.35. Es existiert demnach praktisch keine Dämpfung
mehr.
Es ist also völlig unmöglich, die heutigen Anlage- oder Vorsorgewerte mit 5G-Antennen einzuhalten. Dies muss bis auf Weiters in allen Einsprachen klar und deutlich angemerkt werden.
Die Lockerung dieser Grenzwerte erfordert eine grundlegende
Änderung der NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung), nach
welcher die Mobilfunkbetreiber seit 2 Jahren lauthals schreien.
Der Bundesrat, von verantwortungslosen Wirtschaftskreisen unter Druck
gesetzt, lässt deshalb in seinem technischen und medizinischen
Unverstand diese Verordnung jetzt anpassen und 5G-gerecht machen.
Die geänderte Verordnung soll im April des nächsten Jahres zu allen
interessierten Wirtschftskreisen und Verbänden in die Vernehmlassung
geschickt werden. Gigaherz.ch hat sich dazu bereits vernehmen lassen und wird dies auch weiterhin laut und deutlich tun. Siehe: https://www.gigaherz.ch/offener-brief-an-bundesrat-und-kfv-mitglieder/
Umrechnung von V/m in W/m2
S=E*E/377
S in W/m2
E in V/m
Wem das Ganze zu kompliziert erscheint, wende sich bitte an die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
e-mail prevotec@bluewin.ch tel 031 731 04 31