Der Ständerat hat am
Abend des 5.März um 18.30Uhr die Lockerung der Schweizer
Strahlenschutz-Grenzwerte (Anlage-Grenzwerte) für nichtionisierende
Strahlung, das heisst für Mobilfunkstrahlung ausgehend von Sendemasten,
mit 22 zu 21 Stimmen abgelehnt.
Damit sind die Strahlenmänner der Nation innerhalb von 15 Monaten zum zweiten Mal an derselben Stelle aus der Kurve geflogen.
Nichts genützt hat ihnen die gigantische PR-Kampagne
mit Seitenlangen Interviews mit Wirtschaftskapitänen, in sämtlichen
grösseren Tageszeitungen der Schweiz, für welche sie wohl über eine
Million hingeblättert haben müssen.
Nichts genützt haben die grässliche Mobbing- und Rufmordkampagnen gegen
elektrosensible Mitmenschen und ihre Schutzorganisationen.
Und sehr erfreulich: Endlich dämmert es unseren
Politikern doch langsam, dass unsere sogenannten Anlage- oder
Vorsorgewerte keinen Deut besser sind als die Grenzwerte im europäischen
Vergleich und dass damit die Bevölkerung über ein Jahrzehnt schamlos
angelogen wurde. Frau Ständerätin Brigitte Häberli-Koller hat das in der
Debatte sehr schön hinübergebracht. Ihr gebührt unseren herzlichen
Dank!
von Hans-U. Jakob
Präsident von Giigahherz.ch
Schwarzenburg, 8. März 2018
Für eilige Leser bringen wir hier die wichtigsten Auszüge der rund 90-minütigen Debatte, die wir mit unseren Kommentaren versehen haben. Wenn der Präsident der vorberatenden Kommission schon zugibt, kein Fachmann zu sein, und es im Saal wahrscheinlich auch keine solche gäbe, darf ich mir diese schon erlauben. Denn da wurde zum Teil Haarsträubendes berichtet, welches nicht unwidersprochen bleiben darf.
Zum Sprecher der Mehrheit in der vorberatenden Kommission (KVF-S)
SR Hans Wicki: Bereits anlässlich der letzten Diskussion (vor
15 Monaten) stellten wir fest, dass von ungefähr 15 000 Mobilfunkanlagen
bereits 6000 den Anlagegrenzwert ausgeschöpft haben.
Die Situation hat sich nun weiter zugespitzt. Inzwischen sind etwa die
Hälfte der Anlagen an ihr Limit gelangt; sie haben 90 Prozent oder mehr
der bewilligten Sendeleistung bereits ausgeschöpft. Weitere 25 Prozent
haben den Grenzwert von 70 Prozent erreicht. Davon betroffen sind
insbesondere die dicht besiedelten Gebiete, also Städte und
Agglomerationen. In Anbetracht dessen, dass sich die Datenmenge jährlich
verdoppelt, ist der Kollaps des Netzes in naher Zukunft absehbar,
sofern nicht Abhilfe geschaffen wird.
Kommentar: An jeder Einspracheverhandlung und in
jeder Beschwerdeantwort wird von Betreiberseite stets vehement
behauptet, die im Projekt beantragten Sendeleistungen entsprächen
niemals dem tatsächlichen täglichen Bedarf. Diese kämen nur bei
aussergewöhnlichen Situationen, wie etwa Katastrophen oder Ausfall von
Nachbarstationen zum tragen. Es sei mit Belastungen von weniger als 30%
zu rechnen.
Zudem wird beim künftigen Wegfall von 2G (auch GSM genannt) welcher
schon 2019 stattfinden soll, auf allen Antennenstandorten mindestens 30%
an Sendeleistung frei.
Wer lügt jetzt da, Herr Wicki? Wir sehen da eher einen Kollaps bei der Wahrheit als bei den Mobilfunknetzen.
SR Hans Wicki: Die leistungsfähigen Mobilfunknetze der fünften Generation sind dabei ein Eckpfeiler der Strategie Digitale Schweiz, die vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Seien wir uns bewusst: Mit dem Schritt 5G wird im Bereich der Digitalisierung nicht eine Evolution, sondern eine Revolution stattfinden. Sie führt zu einer neuen Mobilfunkgeneration. Die Schweiz ist dabei in den Forschungen mittendrin, beispielsweise dank der ETH Lausanne. Deren Umsetzung wird ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung sein.
Kommentar: Die Digitalisierung von analogen Daten hat schon vor 37 Jahren, mit der Einführung der sogenannten speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) begonnen. Mit welchen der Kommentator 30 Jahre lang in seinem eigenen Ingenieurbüro seinen Lebensunterhalt verdient hat. Das ist weder eine Evolution und schon gar keine Revolution. Ohne Digitalisierung hätte die Automatisierung in der industriellen Produktion auf den heutigen Stand gar nicht stattfinden können.
SR Hans Wicki: Zudem ist die Implementierung des neuen Standards 5G gesellschaftlich und wirtschaftlich von grösster Bedeutung. Angesichts der Wichtigkeit der Digitalisierung kann es sich die Schweiz nicht leisten, im Abseits zu stehen. Doch gerade hier haben wir den entscheidenden Schwachpunkt: Unsere heutige Infrastruktur ist nicht dafür ausgelegt. Wie bereits vor etwas mehr als einem Jahr erläutert, entspricht unser Netz bereits den heutigen Anforderungen bald nicht mehr. Mit der 5G-Technologie stösst die Infrastruktur nun endgültig an ihre Grenzen.
Kommentar: Da haben wir es wieder. Alle schwatzen von Digitalisierung und keiner weiss, was genau damit gemeint ist. Denn Digital ist nicht gleich Funk. Digitale Signale lassen sich ebenso gut über Kabel übertragen. Bei gleichzeitig grossen Datenmengen über Lichtleiter- oder Glasfaserkabel. So wie wir das schon vor 30 Jahren gemacht haben. Grosse Datenmengen durch die Luft, statt durch das Kabel zu schicken, entspricht lediglich einer bodenlosen Bequemlichkeit und Sorglosigkeit. Ortsfeste Arbeitsplätze, wie etwa bei Banken, Versicherungen Verwaltungen und Produktionsstätten, sind überhaupt nicht auf eine Übertragung durch die Luft angewiesen.
SR Hans Wicki: Das knappe Resultat innerhalb der
(vorberatenden) Kommission zeigt, dass die vorgeschlagene Lösung auch
auf Skepsis stiess. Sie betraf vor allem die Frage nach den
gesundheitlichen Auswirkungen der zusätzlichen Strahlenbelastung. Für
die Sicht der Minderheit unserer Kommission wird im Anschluss die
Kollegin Häberli-Koller sprechen.
Der Bericht des BAFU und BAKOM, den unsere Kommission eingefordert
hatte, stellt dazu allerdings Folgendes fest: „Der einzige für den
Menschen schädliche Effekt von Mobilfunkstrahlung, der wissenschaftlich
zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist die Erwärmung des Körpergewerbes
infolge der Absorption der Strahlung.“ Weitere Effekte werden zwar
beobachtet, sind aber unterschiedlich gut abgesichert.
Kommentar: Hätten diese Bundesamts-Mitarbeiter etwas anderes gesagt, wären sie ihren Job unverzüglich los gewesen. Dafür hätte Ihre Partei, Herr Wicki, schon gesorgt.
SR Hans Wicki: Gemäss der WHO ist hochfrequente Strahlung möglicherweise krebserregend. Allerdings betrifft dies primär Mobilgeräte. Das ist klar von den ortsfesten Antennen zu unterscheiden, die eine wesentlich schwächere Belastung darstellen – und um solche handelt es sich vorliegend. Zu diesen gibt es zwar kaum aussagekräftige Langzeitstudien, doch deuten entsprechende Studien nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko aufgrund dieser Strahlung hin.
Kommentar: Handys weisen Sendeleistungen von 0.5Watt ERP auf. Mobilfunkantennen auf den Dächern mindestens 6000mal mehr. Nämlich 3000Watt ERP. Gemessen am Körper des Nutzers überschreitet die Strahlung einer heutigen Mobilfunkantenne auf dem Nachbardach die Strahlung eines heutigen Handys.
Dazu gibt es verlässliche Messungen unter https://www.gigaherz.ch/der-kanton-zuerich-will-lehrer-zum-luegen-zwingen/
Und aussagekräftige Studien zum Krebsrisiko durch Mobilfunksender
liegen sehr wohl vor. Die aussagekräftigste aus BELO HORIZONTE
(Brasilien). Diese bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen. Es ist
sehr eindrücklich zu sehen, wie die Krebshäufigkeit mit zunehmender Nähe
zu einem Mobilfunksender ganz klar ansteigt. Bei 600m Distanz beginnt
ein unübersehbarer Anstieg, welcher im Schnitt bei 44 Toten pro 10‘000
lebenden Einwohnern auf einer Distanz von 100m endet. Bei 1000m Distanz
waren es «nur» 32 Tote. Siehe untenstehende Grafik und: https://www.gigaherz.ch/belo-horizonte-ein-neues-reizwort-fuer-die-mobilfunkbetreiber/
SR Hans Wicki: Ein Punkt scheint mir besonders wichtig: Bereits
mit einer moderaten Erhöhung der Grenzwerte kann die Leistungsfähigkeit
der Antennen um ein Vielfaches gesteigert werden. Wir können also damit
nicht nur einen Kollaps um wenige Monate herauszögern, sondern schaffen
auf längere Zeit ein funktionierendes System. Gerade im Hinblick
darauf, dass künftige Technologien mit weniger Strahlenbelastung
auskommen dürften, ist diese Lösung sinnvoll, denn es wäre nun wirklich
nicht nachhaltig, im Eilverfahren und unter grossen Widerständen
Tausende neue Antennen zu bauen, um diese dann nach wenigen Jahren
stillzulegen. Dies zudem vor dem Hintergrund, dass die meisten
umliegenden Staaten bereits heute höhere Grenzwerte haben als die
Schweiz. Genauer gesagt: Ihre Grenzwerte sind um Faktor 10 höher. Dies
ermöglicht es ihnen auch, bestehende Standorte für die 5G-Technologie
auszustatten, und sie sind bereits mitten in den Vorarbeiten dazu.
Die Schweiz muss hier mithalten können, um den Anschluss an die
Digitalisierung nicht zu verlieren. Die Digitalisierung ist für unsere
Wirtschaft – inklusive der Landwirtschaft -, aber auch für den Service
public von enormer Bedeutung, was der Bundesrat in seiner Strategie
„Digitale Schweiz“ bestätigt hat.
Kommentar: Weshalb lassen Sie die Katze nicht aus
dem Sack, Herr Wicki. Ihre Kommission möchte den Anlagegrenzwert von
heute 5V/m (Volt pro Meter) auf 20V/m erhöhen. 4 mal höhere Grenzwerte
an den Orten empfindlicher Nutzung, erlauben den Betreibern 16mal
stärkere Sender zu betreiben! Denn die elektrische Seite des Quadrates
ist mit 5V/m nicht 4mal, sondern 16 mal kleiner als dessen Inhalt in
Watt pro Quadratmeter.
Und die unsinnige Behauptung, das Ausland habe 10 mal höhere, sprich
weniger strenge Grenzwerte als die Schweiz, musste ja zwangsläufig
kommen. Ein grenzenloser Grenzwertschwindel, welcher da unserer
Bevölkerung seit 15 Jahren schamlos immer wieder von Neuem aufgetischt
wird.
Dazu muss ich Ihnen für einmal nicht antworten, denn das macht
eindrücklich Frau Ständerätin Brigitte Häberli-Koller als Vertreterin
der Minderheit in Ihrer Kommission.
Zur Sprecherin der Minderheit in der vorberatenden Kommission (KVF-S)
SR Brigitte Häberli-Koller:
Es trifft übrigens nicht zu, dass die Schweiz zehnmal strengere
Grenzwerte hat als die EU-Länder. Viele Studien zeigen, dass diese
Länder unter anderen Voraussetzungen Messungen vornehmen und die
Grenzwerte anders bestimmt werden. Experten führen aus, dass überall
dort, wo sich Menschen aufhalten können – auch nur kurz -, in der
Schweiz, in Deutschland und in anderen Ländern grundsätzlich derselbe
Grenzwert für die elektrische Feldstärke von Mobilfunkanlagen
eingehalten werden muss. Je nach Frequenz liegt dieser
Immissionsgrenzwert zwischen 40 und 61 Volt pro Meter für die kumulierte
Strahlung aller Sendeanlagen. In der Schweiz gibt es zusätzlich den
sogenannten Anlagegrenzwert für Gebäude, in denen sich Personen länger
aufhalten können. Dieser gilt nur für eine einzige Sendeanlage und
beträgt je nach Sendefrequenz 4 bis 6 Volt pro Meter. Der Vergleich des
Anlagegrenzwertes mit dem ausländischen Immissionsgrenzwert ist so
unzulässig. Stehen mehrere Sendeanlagen in enger Nachbarschaft, können
Werte bis zu 8 Volt pro Meter und mehr gemessen werden, was toleriert
wird.
Auch in Deutschland, das keinen Anlagegrenzwert kennt, sind die
Messwerte in Gebäuden vergleichbar mit denen der Schweiz. Die
Behauptung, wonach die Schweiz tiefere Grenzwerte als das Ausland habe,
stimmt nicht. Der Schweizer Anlagegrenzwert kann nicht dem ausländischen
Immissionsgrenzwert gegenübergestellt werden. Das wäre so, wie wenn man
Äpfel mit Birnen vergleichen würde.
Kommentar: Ich konnte es kaum fassen und musste
gleich nochmals zurückspulen, als ich das hörte. Unglaublich, nach 15
Jahren ist der grandiose Schweizer Grenzwertschwindel endlich im
Bundesparlament angekommen. Ein Riesenschwindel mit dessen Deckung sich
ein Bundesrichter bei seiner Pensionierung noch rasch den
Ehrendoktortitel der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Zürich verdient hat. Angeblich wegen Schaffung von Rechtssicherheit in
der Schweiz. So etwas Hinterlistiges gibt es meines Wissens nicht einmal
bei Vladimir Putin oder Recep Erdogan.
Zum Schweizer Grenzwertschwindel geht es hier entlang: https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
und/oder hier:
https://www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-und-klar/
SR Brigitte Häberli-Koller: Zudem können Mobilfunkantennen je nach Nähe zu einer Liegenschaft auch deren Verkauf erschweren und sich wertmindernd auswirken. Würden die Anlagegrenzwerte gelockert, nähme das Risiko einer zusätzlichen Wertminderung zu. Das Bundesgericht verneint die Übermässigkeit von ideellen Immissionen bei Mobilfunkantennen. Der benachbarte Immobilieneigentümer kann deshalb keinen Schadenersatz gegenüber dem Grundeigentümer geltend machen, auf dessen Grundstück sich, zum Beispiel auf einem Dach, die Mobilfunkantenne befindet. Den Wertverlust hat der Immobilieneigentümer dann alleine zu tragen.
Kommentar: Da haben wir doch auf der NIS-Fachstelle
von Gigaherz.ch duzende von Gerichtsurteilen eingefangen, welche uns
vorgaukeln, bei Einhaltung der Grenzwerte entstünde nicht der geringste
Wertverlust an Liegenschaften und was lesen oder hören wir hier von
einer Frau aus der Praxis? Das heisst von der Vizepräsidentin des
Schweizer Hauseigentümerverbandes persönlich?
Zitat: Mobilfunkantennen können je nach Nähe zu einer Liegenschaft
auch deren Verkauf erschweren und sich wertmindernd auswirken. Würden
die Anlagegrenzwerte gelockert, nähme das Risiko einer zusätzlichen
Wertminderung zu. Ende Zitat.
Nach Schätzung der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch beträgt der
Wertverlust an Liegenschaften infolge Mobilfunkantennen in der
Nachbarschaft, über die letzten 15 Jahre gerechnet, landesweit über
30Milliarden Franken. Quelle: 750 von uns begleitete und unterstützte
Einsprache- und Beschwerdeverfahren. Eine solche Schadensumme hat bei
seiner Pensionierung noch nie ein Bundesrichter hinterlassen. Dafür kann
man ihm getrost den Ehrendoktor umhängen.
Zum Präsidenten der Vorberatenden Kommission (KVF-S)
SR Claude Janiack:
Ich habe am vergangenen Dienstag den Sessionsanlass von ePower zum
heutigen Thema besucht. Gegner werden mir jetzt vorhalten, das sei ein
Lobbyanlass. Damit kann und muss ich leben. Aber ich bin kein Fachmann
in diesen technischen Fragen, und deshalb habe ich mich dort informieren
lassen. Gregor Dürrenberger von der Forschungsstiftung Strom und
Mobilkommunikation der ETH Zürich hat sich ausführlich zur Frage von
möglichen gesundheitlichen Schäden geäussert. Er hat mich überzeugt. Es
gibt unzählige Schriften über gesundheitliche Effekte innerhalb der
internationalen Grenzwerte. Das kennen wir im politischen Alltag auch
bei anderen Themen. Man findet immer ein Gutachten, das den eigenen
Standpunkt stützt. Man kann so problemlos Rosinen picken.
Wenn man das seriös beurteilen will, sollte man auf anerkannte
Fachgremien zurückgreifen, welche Publikationen systematisch
berücksichtigen und wissenschaftlich auswerten. Herr Dürrenberger zählt
dazu die Expertengruppe der WHO, die Expertengruppen der EU und die
zuständigen Bundesämter in Deutschland und in der Schweiz; in der
Schweiz ist es das Bafu. Unterhalb der Grenzwerte lassen sich nach all
diesen Gremien gesundheitliche Schäden und Risiken nicht nachweisen. Es
gibt Unsicherheit und weiteren Bedarf an Forschung.
Kommentar: So so, Sie haben sich informieren lassen.
Ausgerechnet bei Herrn Dürrenberger von der Forschungsstiftung Strom-
und Mobilkommunikation an der ETH Zürich. Du lieber Himmel, da hätten
Sie sich ebenso gut von Swisscom-CEO Urs Schäppi informieren lassen
können. Haben Sie, Herr Janiack denn nicht bemerkt, dass Sie da bei der
Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation einer Institution
aufgesessen sind, die zu 98% von den Schweizer, Mobilfunk- und
Stromnetzbetreibern, sowie deren Zulieferern finanziert wird?
Eines haben Sie, Herr Janiack aber gut begriffen, nämlich dass man sich
als Rosinenpicker genau diejenigen Studien herauspicken kann, die seiner
und der Sache seiner Brötchengeber dienlich sind. Das macht natürlich
Ihr braver Herr Dürrenberger nicht? Er beruft sich sogar noch auf die
Expertengruppe der WHO. Wer das ist? Da haben Sie natürlich auch keine
Ahnung? Da kann ich Ihnen gerne dienen:
Diese Expertengruppe nennt sich ICNIRP. Zu Deutsch Internationale
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender radiofrequenter Strahlung.
Ganz entgegen ihrem reisserischen Namen, ist das keine Behörde, sondern
ein ganz gewöhnlicher Verein mit Sitz in Oberschleissheim bei München,
bestehend aus den 14 weltbesten Abstreitern nichtthermischer, das heisst
biologischer Wirkungen nichtionisierender Strahlung. Keine Nation der
Welt hat die Möglichkeit, jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder von
dort abzuberufen, denn die Mitglieder dieses Vereins wählen ihre
Nachfolger selbst. Das Hauptkriterium für eine Mitgliedschaft ist das
Nicht-Anerkennen irgendwelcher Wirkungen dieser Strahlungsart, ausser
einem Bisschen Wärme. Die Geschichte der ICNIRP finden Sie unter
https://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/
SR Claude Janiack: In der letzten Debatte hat
Bundesrätin Leuthard auch auf das Tropeninstitut in Basel verwiesen, das
auch bestätigt hat, dass 90 Prozent der Strahlenbelastung vom Endgerät
kommt. Auch wenn wir alle nur eine Stunde am Tag am Telefon sind, sei
diese Strahlung viel schlimmer, fataler als jene der Antennen.
Angesichts dieser Widersprüchlichkeit muss die Bevölkerung besser über
diese Tatsachen informiert sein, d. h. über die verschiedenen Antennen
und Belastungen.
Bundesrätin Leuthard hat gesagt und wird dies heute sicher wiederholen,
dass dementsprechend ein Monitoring aufgebaut werden soll, ich möchte
nicht alles wiederholen, was sie damals gesagt hat. Ich unterstütze die
Motion, wie beim letzten Mal; dies auch, weil die KVF-SR bei der
Behandlung der Motion vor rund anderthalb Jahren einen zweiten Beschluss
gefasst hat. In Kenntnis der Verordnungskompetenz des Bundesrates haben
wir mit einem Beschluss verlangt, dass wir konsultiert werden wollen,
wenn und unter welchen Prämissen die Verordnung tatsächlich abgeändert
wird. So weit sind wir ja auch bei einer heutigen Annahme der Motion
nicht. Wir würden also konsultiert, bevor etwas aufgrund der
Untersuchungen, die angestellt werden, und allfälliger neuer
Erkenntnisse aus der Forschung geändert wird. Zielhorizont ist 2020, wir
haben es vorhin gehört.
Kommentar: Ja ja, das Tropeninstitut der Universität
Basel! Das ist auch so eine Sache für sich. Die Universität Basel wird
zur Zeit mit 138 Millionen von der Industrie gesponsert. Siehe https://www.gigaherz.ch/forschung-schweiz-300-geheimvertraege-1-26-milliarden-gesposert/
Am Tropoli (Swiss Tropical and Health Institut, TPH) wissen die schon,
wie sie sich zu verhalten haben, um diesen Goldesel nicht in die Flucht
zu schlagen.
Übrigens, über die angebliche Widersprüchlichkeit, dass das Handy viel
gefährlicher sei als die Monsterantenne auf dem Nachbardach, haben wir
von Gigaherz der Öffentlichkeit längstens reinen Wein eingeschenkt. Da
kommen Sie viel zu spät.
Gegen die Studien, die da von der UNI Basel resp. dem TPH gemacht
wurden, haben wir wegen Verdacht auf wissenschaftlichen Betrug,
Beschwerde geführt. Siehe https://www.gigaherz.ch/wissenschaftliche-freiheitnarrenfreiheit/
Grund: Weil mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort
gemessen, die Messergebnisse der Mobilfunksender um Faktor 7-10 zu tief
ausgefallen sind.
Der alt Basler Obergerichtspräsident Dr. jur. Eugen Fischer, kam in
seinem Schlussbericht zur Erkenntnis, dass das weder wissenschaftliches
Fehlverhalten, noch wissenschaftlicher Betrug, sondern ganz einfach
wissenschaftliche Freiheit sei.
Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist halt selber schuld. Wir haben
diesen bemerkt. Dummerweise schlecht gelaufen für die Mobilfunker.
SR Claude Janiack: Wenige hier im Saal sind in diesen Fragen Fachleute, ich sicher nicht. Im Vorfeld der Behandlung dieses Vorstosses ist wiederum der Eindruck entstanden, es handle sich um eine Glaubensfrage; dies bestätigt ja auch diese Debatte ein wenig. Dass es schwierig ist, bei solchen Konstellationen ein berechtigtes Anliegen in der politischen Debatte sachlich zu diskutieren, ist ein Faktum. Wenn man darauf besteht, dass man selber allein Recht hat und der andere falsch liegt, dann ist es schwierig, aufeinander zuzukommen.
Kommentar: Noch schwieriger ist es, wenn man nicht einmal den leisesten Versuch macht, auf den Andern zuzugehen. So wie Sie Herr Janiack, das machen. Wenn Sie schon zugeben, kein Fachmann zu sein, wieso lassen sie sich den nicht auch von den «Andern» informieren. Sie hätten unsere Fachleute innerhalb von 45 Minuten auf dem Platz gehabt. Anruf auf eine unserer Festnetznummern hätte genügt
SR Claude Janiack: Ich möchte als Kommissionspräsident noch etwas sagen, das mir vorhin – auch beim Votum von Frau Savary, die ja mit der Swisscom gekommen ist – ein wenig aufgestossen ist: Die Debatte in der Kommission des Ständerates hat überhaupt nichts mit der Swisscom zu tun. Die Swisscom hat sich jetzt irgendwann im Januar oder Februar einmal geäussert; wir haben aber letztes Jahr im November angefangen, und das Wort Swisscom ist damals überhaupt nicht gefallen. Ich möchte mich einfach dem Eindruck widersetzen, dass wir da unter der Fuchtel der Swisscom irgendwelche Motionen beschlossen hätten.
Kommentar: Schwer zu glauben Herr Janiack. Wer anderes als Swisscom hat Ihnen denn da untergejubelt, das Schweizer Mobilfunknetz stehe unmittelbar vor dem Kollaps? Wir sicher nicht.
Schlusswort des Gigaherz-Präsidenten:
Die Motionäre müssen sich jetzt gut überlegen was zu tun ist.
Endlich mit uns, als der mit Abstand grössten Schweizerischen
Betroffenen-Organisation zu reden, oder mit Ihren Mobbing- und
Rufmordkampagnen gegen Elektrosensible Mitmenschen, gegen deren
Schutzorganisationen und gegen mobilfunkkritische Wissenschaftler
fortzufahren und dabei ein drittes Mal aus der Kurve zu fliegen.
Offensichtlich wollen die Mobilfunker den zweiten Weg beschreiten. Denn
die Internet-Mobbing- und Rufmordagentur Stephan Schall in München,
welche auch für Schweizer Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber die
Drecksarbeit besorgt, hat bereits Aktionen gegen die Nein-Stimmenden
gegen die Motion 18.3006 angekündigt.
Bitte merken: Wer sich der Dienste solcher, wegen Verleumdung und
Rufmord bereits mehrfach rechtskräftig Verurteilten bedienen muss, ist
kein Gesprächspartner für uns!
Der Verlauf der gesamten Debatte kann hier nachgelesen werden:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=42600
Quelle: https://www.gigaherz.ch/