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Schweizer Mobilfunknetze völlig ausser Kontrolle

Nach der 15.Klage innerhalb von 13 Jahren, dass so etwas wie ein wirksames Sicherheitssystem zur Überwachung der bewilligten Sendeparameter von Mobilfunkantennen nicht existiere, wurden die Bundesrichter jetzt endlich misstrauisch und verlangten vom Bundesamt für Umwelt eine landesweite Überprüfung von 18’500 Antennenstandorten mit ihren 166’500 Einzelantennen. Phuuuu!

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 2.November 2019

Nach einigen Drohungen, die Sache vor den europäischen Menschenrechtsgerichtshof weiterzuziehen, trat das Bundesgericht diesmal in ungewöhnlicher 5er, stat in der üblichen 3er Besetzung auf und verlangt nun vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Überprüfung von etwas, was es gar nicht gibt. Nämlich die Überprüfung des Datenflusses von den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber in die kantonalen Umweltämter. Wir dürfen gespannt sein, mit welchen Phantastereien das BAFU uns diesmal aufwartet.
Urteil Nr: 1C_97/2018 vom 3.September 2019 ab Seite 11

Die letzte bundesamtliche Überprüfung fand nämlich 2011 weder in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber noch auf den kantonalen Umweltämtern statt, sondern in den Geschäftssitzen von Swisscom, Sunrise und Orange, in Zürich, Bern (Zollikofen) und Lausanne. In einem Sitzungszimmer durften die kantonalen Überwacher wünschen, von welchem der damals noch 16’000Antennenstandorte sie die aktuellen Sendeparameter, wie Sendeleistung, Senderichtung, Frequenz usw. einsehen möchten. Daraufhin wurden ihnen die gewünschten Daten nach einer gewissen Wartezeit über das hausinterne Kommunikationsnetz über einen Beamer auf eine Leinwand eingespielt. Ob die Daten nun wirklich aus der gewünschten Basisstation oder der Steuerzentrale stammten, oder vielleicht in einem Stockwerk unter ihnen ins hauseigene Kommunikationsnetz eingetippt wurden, konnte von den anwesenden kantonalen und eidgenössischen Überwachern nicht festgestellt werden.
Bitte lesen sie dazu auch: https://www.gigaherz.ch/das-qs-system-ein-luegengebilde-bricht-zusammen/

Jetzt wollen die 5 Bundesrichter also einen Datenfluss überprüfen lassen, den es so gar nicht gibt. Sie stellen nämlich in Ihrem Urteil gleich selber fest, dass da der Wurm drin ist. Dass die angeblich in den Steuerzentralen softwareseitig eingebaute Prüfroutine, welche alle 24 Stunden einmal die bewilligten Parameter mit den tatsächlich gefahrenen Parametern vergleiche und im Falle einer Unstimmigkeit weder Alarm auslöse, noch das betreffende Umweltamt benachrichtige, sondern schlicht und einfach ein nur für den Betreiber bestimmtes automatisiertes Protokoll schreibe. Diese protokollierten Meldungen würden dann zusammengefasst in ein Formular übertragen, welches alle 2 Monate an die betroffenen Kantone geschickt würde.

Bild oben: Das QS-Meldeformular

Kommentar Gigaherz: Was in diesem, an die Kantone verschickten Formular dann steht, liegt völlig in der Eigenverantwortung des Betreibers und hat aus unserer Sicht etwa den selben Wert, wie wenn ein Autofahrer alle 2 Monate einmal eine Postkarte an das Strassenverkehrsamt senden müsste, mit den Angaben wann und wo und wie lange er während den letzten 2 Monaten besoffen herumgekurvt sei. Stellen Sie sich vor, welchen Aufwand sich da die Strassenpolizei sparen könnte! Übertrieben, finden Sie? Dann vergleichen Sie das doch mal mit der Eigenverantwortung des VW-Konzerns im Diesel-Abgasskandal. Hätten Sie von den seriösen VW-Werken jemals so etwas vermutet? Und dann fragen Sie noch, wieso die Prüfroutine nur alle 24 Stunden einmal aktiv sein soll, statt dauernd? Ganz einfach: Um 01.59 Anlage auf bewilligte Parameter zurückfahren, um 02.00 Protokoll schreiben und um 02.01 Anlage wieder auf gewünschte Parameter hochfahren. So einfach macht man das, sagt der erfahrene Softwarentwickler.

Diesem sogenannten Qualitätssicherungssystem kommt zur Zeit der Einführung des Mobilfunkstandarts 5G eine ungeheuer hohe Bedeutung zu. Denn mit den in den Baugesuchen deklarierten Sendeleistungen von lediglich 50 bis 250Watt ERP pro 120°-Kreissektor lässt sich kein effizientes Mobilfunknetz betreiben. Und mit den 5G-Frequenzen von 3400-3600Megahertz schon gar nicht. Denn diese weisen physikalisch bedingt, mit der halben Wellenlänge von 3G auch nur die halbe Reichweite auf. Und um zu wissen, dass 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit nicht mit 100mal weniger Leistung übertragen werden können, dazu werden wahrlich keine speziellen Kenntnisse in Funktechnik benötigt. Gesunder Menschenverstand reicht da völlig aus. Dass hier gelogen und betrogen wird, dass die Balken krachen, geht zudem eindeutig aus den Möglichkeiten der vorgesehenen Antennentypen hervor. Diese weisen laut der Antennenhersteller ERICSSON und NOKIA Sendeleistungen von 25’000Watt ERP resp. 32’000Watt ERP auf und werden niemals lediglich zu nur 1% dieser möglichen Leistung ausgenutzt.

Bild oben: Grafik von ERICSSON, deutsche Texte von Gigaherz

Das wir von Gigaherz mit unseren Anschuldigungen da völlig richtig liegen, zeigt uns auch ein kürzlich aus Marseille (F) zugespieltes Standortdatenblatt. Dort deklariert Orange am Boulevard de Dunkerque eine Mobilfunkantenne vom selben NOKIA-Typ wie dieser in der Schweiz verbaut wird, offen und ehrlich eine Sendeleistung von 31’600Watt ERP pro 120° Kreissektor.

Um Sendeleistungen für ihre 5G-Anlagen von nur gerade 50 bis 250Watt ERP nachweisen zu können sind Swisscom, Sunrise uns SALT schon auf ein dermassen liederliches, zu Betrügereien geradezu animierendes Sicherheitssystem angewiesen. Denn mit Ehrlichkeit ist ein 5G-System, welches bis zu Distanzen von 220m massive Grenzwertüberschreitungen generiert nicht einzuführen.

Trotz der Anweisung des Bundesgerichts an das BAFU, die Datenflüsse zu überprüfen, namentlich ob die an den 156’500 Einzelantenne im Land draussen messbaren Parameter wirklich  mit denjenigen in der Datenbank des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) das heisst, mit den dort von den Mobilfunkern in Eigenverantwortung von Hand hinterlegten Daten übereinstimmen würden, hat das Bundesgericht die Klage betreffend dem phantastischen QS-System zum 14mal abgewiesen und den Klägern die Kosten in der Höhe von Fr. 7000.- aufgebrummt. Wohl in der falschen Hoffnung, dass es jetzt endlich Ruhe gäbe da unten!

Während reichlich realitätsfremde Bundesrichter dem BAFU die Überprüfung eines nicht vorhandenen Sicherheitssystem verordnen, rüsten im Land draussen die Schweizer Mobilfunkbetreiber in rasendem Tempo ihre bestehenden Antennenstandorte mit zusätzlicher 5G-Technologie auf. In den meisten Fällen ohne die dazu erforderliche Baubewilligung einzuholen. In unzähligen Nacht- und Nebelaktionen werden von polnischen Akkordgruppen die zusätzlichen leistungsstarken 5G Antennenkörper mit Sendeleistungen von 25’000 resp. 32’000Watt ERP den bestehenden von durchschnittlich 3000Watt ERP beigefügt. Das falle unter «Bagatelländerung» lassen die kantonalen Umweltämter wissen, welche für den Vollzug der NIS-Verordnung zuständig sind und erfordere keine offizielle Baubewilligung. Wer diesen das mit der «Bagatelländerung» nicht abkaufen will, kann dort die modifizierten Standortdatenblätter verlangen, auf welchen dann statt der 25’000 resp. 32’000Watt ERP etwas zwischen 50 und 250Watt ERP steht.


Bild oben:
Zusatzblatt 2 aus einem Standortdatenblatt der Swisscom

Wie ist es möglich, dass speziell für ihren Job funktechnisch ausgebildete Personen so etwas einfach durchgehen lassen?
Ganz einfach: Sie wurden von ihren politischen Vorgesetzten, den kantonalen Regierungsräten, dazu angehalten. Das heisst, von Politikern, die weder über funktechnisches, noch biologisches, noch medizinisches Fachwisse verfügen. Dieser Klerus hat sich nun in der sogenannten BPUK, der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz zusammengeschlossen und versucht von da aus die Verordnung des Bundes über nichtionisierende Strahlung (NISV) zu Gunsten der Wirtschaft abzuändern. Die BPUK ist jedoch keine Behörde, sondern ein Verein nach Art.60ff ZGB und besitzt weder gesetzgeberische noch verordnungsgeberische Kompetenzen.

Um 250Watt ERP statt 25’000Watt ERP senden zu können, was massive Überschreitungen der Strahlungsgrenzwerte (Anlagegrenzwerte) bis auf Distanzen von 220m zur Folge hat, sind die Betreiber schon auf ein Sicherheitssystem angewiesen, das niemals funktioniert. Nun warten wir gespannt, mit welchen Phantastereien das Bundesamt für Umwelt bei diesser vom Bundesgericht verordneten erneuten Überprüfung der 18’500 Antennenstandorten mit ihren 166’500 Einzelantennen aufwartet. Und ob unsere Justitz- und Umweltministerinnen weiterhin rat- und tatlos dabei zusehen.

Alles Weitere über 5G erfahren Sie hier: https://www.gigaherz.ch/?s=5G

Quelle: https://www.gigaherz.ch/