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AGBs
AGBs der DSC GmbH
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der DSC GmbH und dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung der DSC GmbH. Die AGB bilden auch integrierender Bestandteil sämtlicher übriger Angebote und Verträge zwischen Kunden und der DSC GmbH. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung durch die DSC GmbH Wirksamkeit.
2. Angebot
Die Angebote der DSC GmbH sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die DSC GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die technischen Daten der Kataloge, Listen, Zeichnungen und Verkaufsunterlagen sind für die endgültige Ausführung nur nach schriftlicher Zusicherung verbindlich.
3. Preise
Alle Preisangaben verstehen sich, falls nicht anders gekennzeichnet, inklusive der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Mehrwertsteuer, jedoch exklusive Verpackungs-, Versandkosten und Zoll. Die DSC GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum in Schweizerfranken. Verzugszinsen werden mit 8 % berechnet.
5. Verzug
Die von der DSC GmbH angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Lieferproblemen seitens eines Dritt-Herstellers, -Vertreibers oder -Lieferanten. Die Vertragspartner kommen bei Nichteinhalten der als ausdrücklich verzugsbegründend vereinbarten Termine ohne weiteres in Verzug.
Bei Zahlungsverzug behält sich die DSC GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Produkte und Installationen zurückzufordern und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen. Zukünftige Leistungen werden nur noch gegen Vorauszahlung erbracht.
6. Rücktritt vor Lieferung
Tritt der Käufer vor Ablieferung des Kaufobjektes oder Erbringung der Dienstleistung der DSC GmbH vom Vertrag zurück, so kann die DSC GmbH 20 % des Verkaufspreises fordern.
Bei Sonderbauten und Spezialanfertigungen ist ein Rücktritt des Käufers nach Abgabe der Auftragsbestätigung ausgeschlossen.
7. Lieferfristen
Die DSC GmbH versucht, die von ihr genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen einzuhalten, kann aber dafür keine bindende Zusicherung abgeben. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Lieferproblemen seitens eines Dritt-Herstellers, -Vertreibers oder -Lieferanten. In Fällen höherer Gewalt ist die DSC GmbH von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden. Dem Kunden steht in diesem Fall nicht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz zu fordern. Heimlieferungen beinhalten die Lieferung der bestellten Ware bis vor die Haustüre. Teillieferungen sind zulässig. Installation sowie Vorführung sind nicht inbegriffen. Der Anlieferungstermin wird mit dem Kunden vorgängig vereinbart. Die DSC GmbH verpflichtet sich, diesen Termin auf zwei Stunden genau einzuhalten oder den Kunden mindestens 24 Stunden zuvor über eine Änderung informieren. Ist der Kunde nicht anwesend, werden die Umtriebe nach Aufwand, jedoch mindestens mit CHF 50.00 verrechnet.
8. Garantie (Gewährleistung)
Der Kunde ist verpflichtet die abnahmefähigen Dienstleistungen und gelieferten Produkte/Arbeitsergebnisse der DSC GmbH unmittelbar nach Erhalt auf Mängel, Schäden oder Beanstandungen zu kontrollieren und gegebenenfalls ein Mängelprotokoll zu erstellen. Mängel müssen schriftlich geltend gemacht werden, unter genauer, ausführlicher und nachvollziehbar dokumentierter Beschreibung aller Fehler. Werden innert drei Arbeitstagen nach Abschluss der Leistungen oder Lieferung von Produkten/Arbeitsergebnissen keine Mängel bei der DSC GmbH schriftlich geltend gemacht, gilt die abnahmefähige Dienstleistung bzw. das gelieferte Produkt/Arbeitsergebnis als abgenommen und jegliche weitere Gewährleistung entfällt. Beanstandungen für Mängel, die nach der 3-tägigen Frist bei der DSC GmbH eintreffen, sind deshalb unbeachtlich, es sei denn, der Mangel war bei der sorgfältigen Eingangsprüfung nicht erkennbar (versteckte Mängel).
Die Gewährleistung entfällt, wenn die Ware nicht sachgemäss behandelt, fachmännisch montiert, installiert und in Betrieb genommen, nicht ordnungsgemäss und nach der Bedienungsanleitung behandelt worden ist; Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden und/oder der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist.
Soweit nichts anderes vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich am Domizil der DSC GmbH erbracht. Dies nur, wenn der Artikel in Original- oder gleichwertiger Verpackung transportiert wurde und eine sorgfältige Fehlerbeschreibung vorliegt.
Soweit in den Bestimmungen von Dritt-Herstellern, -Vertreibern oder Lieferanten nicht etwas anderes vereinbart ist, kann der Kunde bei angezeigten Mängeln nur die Nachbesserung verlangen.
Die Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von maximal einem Jahr nach Rechnungsdatum, sofern gesetzlich nicht eine längere Frist zwingend ist. Nach der Behebung von beanstandeten Mängeln beginnen die Fristen für den instand gestellten Teil nicht neu zu laufen. Arglistig verschwiegene Mängel können während zehn Jahren ab der Abnahme geltend gemacht werden.
9. Datensicherung und Reparaturen
Die DSC GmbH kann für Datenverluste nicht haftbar gemacht werden. Wird ein Datenträger oder ein kompletter Computer zur Reparatur übergeben, so trägt der Kunde die Verantwortung für eine ordentliche Datensicherung vor der Übergabe.
Die DSC GmbH entscheidet nach ihrem Ermessen, ob ein zur Reparatur eingesandtes Teil zu reparieren oder gegen ein Ersatzteil auszutauschen ist.
10. Haftungsbeschränkung
Die DSC GmbH haftet unabhängig vom Rechtsgrund für den von ihr verursachten direkten Schaden aus dem Vertragsverhältnis, wenn sie vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat. Sie haftet dabei höchstens für den tatsächlichen, nachweislich entstandenen direkten Schaden.
Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung vollständig wegbedungen.
Jede weitergehende Haftung der DSC GmbH für deren Hilfspersonen oder für von der DSC GmbH beauftragte Dritte oder für sonstige Schäden aller Art ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Datenveränderungen, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
11. Rückgabe von Waren
Rücksendungen können nur nach vorheriger Rücksprache mit der DSC GmbH und nur innert 5 Tagen seit Rechnungsdatum angenommen werden. Ware und Originalverpackung müssen in einwandfreiem Zustand sein. Für die Umtriebe und Nachkontrolle berechnet die DSC GmbH eine Pauschale von 10 % des Warenwertes, mindestens aber CHF 20 pro Produkt. Als Preisbasis für Rücksendungen gilt der am Tag der Rücksendung gültige Preis. Sonderbauten und Spezialanfertigungen, sowie konfigurierte Personal Computers sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
12. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Produkten (Geräten und Zubehör) behält sich die DSC GmbH bis zum Eingang des vollen Kaufpreises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, das Eigentumsrecht vor und ist berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die DSC GmbH zu benachrichtigen. Der Käufer erteilt der DSC GmbH ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sowie die Vermieterschaft über den Kaufgegenstand zu informieren. Der Käufer verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts der DSC GmbH von jeder Änderung seines Wohnsitzes schon vor dem Umzug Kenntnis zu geben.
13. Schutzrechte
Alle bei der Vertragserfüllung entstandenen Schutzrechte (Urheberrechte etc.) verbleiben bei der DSC GmbH, soweit nichts anderes vereinbart wird. Insbesondere behält sie sich ausdrücklich das alleinige Recht auf Weiterentwicklung der von ihr entwickelter Software vor. Ausnahmen sind nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der DSC GmbH möglich. Soweit für die Vertragserfüllung Rechte Dritter betroffen sind, sorgt die DSC GmbH dafür, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
Der Kunde leistet durch seine Auftragserteilung Gewähr dafür, dass die Ausführung der an die DSC GmbH übertragenen Arbeiten keine in der Schweiz anerkannten Schutzrechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt.
Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die DSC GmbH gibt solche Forderungen dem Kunden schriftlich und ohne Verzug bekannt und überlässt ihm die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und die Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt der Kunde der DSC GmbH auferlegte Kosten und Schadenersatzleistungen.
14. Direktbeauftragung
Die DSC GmbH untersagt ihren Kunden ausdrücklich die Direktbeauftragung von freien, temporären oder festangestellten Mitarbeitern oder Subunternehmern der DSC GmbH, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die DSC GmbH.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Konventionalstrafe von 50’000 CHF fällig.
Die DSC GmbH behält sich ausserdem vor, Schadenersatz geltend zu machen.
15. Datenschutz
Geltende Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), sind einzuhalten.
Die DSC GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung für die Rechnungsstellung und Vertragsabwicklung erforderlichen Kundendaten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (Ausnahme: Bei berechtigtem Beizug Dritter im Rahmen der Vertragserfüllung, innerhalb des Vertragszwecks).
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
17. Anwendbares Recht
Das Verhältnis zwischen dem Kunden und der DSC GmbH unterliegt schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) werden wegbedungen.
18. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Uster/ZH vereinbart.
